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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die
Fabriknummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersen-
den. Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner versandt
werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell entstehende
Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
Vor Beginn der Arbeiten Einbauanweisung sorgfältig
durchlesen und befolgen!
Bei der Montage ist darauf zu achten, dass keine Metallspäne
oder sonstige Verunreinigungen in die Steuerung gelangen.
Bei Schrauben mit Schraubensicherung muss darauf
geachtet werden, dass das Gewinde fett- / ölfrei ist.
Verwendungszweck
Der Mover® SR wurde für den Einsatz an ein achsigen Wohn-
wagen mit einem Gesamtgewicht bis zu 2000 kg konstruiert.
Der Mover® SR wiegt ca. 34 kg mit montierter
Einseiten bedienung.
Prüfen Sie die Anhängelast Ihres Zugfahrzeuges sowie das
Gesamtgewicht Ihres Wohnwagens, ob diese jeweils für das
zusätzliche Gewicht ausgelegt sind.
Zulassung
Der Truma Mover® SR ist bauartgeprüft und eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) für Deutschland wurde erteilt. Eine
Abnahme durch einen Kfz-Sachverständigen ist nicht notwen-
dig (Ausnahme beim Einbau des Flachrahmen-Satz). Die ABE
muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Der Mover® erfüllt weitere Anforderungen aus EG-Richtlinien
und Normen (siehe Konformitätserklärung).
Bei der Montage des Mover® müssen die technischen und
administrativen Vorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug
zum ersten Mal zugelassen wird, beachtet werden.
Jede Veränderung am Gerät oder die Verwendung von Ersatz-
teilen und funktionswichtigen Zubehörteilen, die keine Truma
Originalteile sind, sowie das Nichteinhalten der Einbau- und
Gebrauchsanweisung führt zum Erlöschen der Garantie sowie
zum Ausschluss von Haftungsansprüchen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des Gerätes.
Benötigtes Werkzeug und Einrichtungen
Zur Montage des Mover® benötigen Sie:
Steck-, Ring- oder Maulschlüssel 13 mm, 17 mm, 10 mm
Drehmomentschlüssel (5 – 40 Nm)
Kabelschneider / Crimpzange
Bohrmaschine / Schraubendreher / Lochsäge Ø 25 mm
Rangierwagenheber 2 Tonnen und passende Unterstellböcke
Ausreichende Beleuchtung
Einbauanweisung
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Forum

truma-mover-mover-sr-version-2

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  • Bei meinem Ladegerät BC 10 hatte ich einen Stromausfall. Nach dem Hochklappen der Sicherung leuchtete
    kurz die rote Fehlermeldung auf. Seither leuchtet keine Lampe mehr beim Ladegerät. Die Fernbedienung
    hingegen funktioniert. Woran kann das liegen ? Was kann man tun?
    Eingereicht am 11-3-2019 13:38

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  • Wie lerne ich eine Neue Fernbedienung Am Mover SR 2 an Eingereicht am 5-11-2018 12:46

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