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Wartung des Warm-
wasser-Heizsystems
Das Warmwasser-Heizsystem
ist mit einer Mischung aus
40 % Glykol (ähnlich wie für
Kfz-Motoren - nicht Diesel -)
und 60 % Wasser gefüllt. Bei
Umgebungstemperaturen
von unter -25°C kann der
Glykolgehalt bis max. 50 %
erhöht werden.
Das Heizungswasser sollte
etwa alle 2 Jahre gewechselt
werden, da wichtige Eigen-
schaften, wie z.B. der Korro-
sionsschutz, nachlassen.
Der Flüssigkeitsstand im Ex-
pansionsgefäß muß regel-
mäßig geprüft werden. Der
Flüssigkeitsstand sollte bei
kalter Heizung ca. 1 cm über
der Markierung „MIN“ lie-
gen.
Expansionsgefäß
f = Füllstand des Heizungs-
wassers
g = Deckel zum Nachfüllen
von Heizungswasser
h = Umwälzpumpe
j = Laufrichtung der
Umwälzpumpe (entge-
gen dem Uhrzeigersinn)
Achtung: Vor einem eventu-
ellen Nachfüllen ist der Gly-
kolgehalt zu prüfen, um einen
zu hohen Glykol-Anteil zu ver-
meiden.
Das Nachfüllen erfolgt über
das Expansionsgefäß. Hierzu
den Deckel (g) am Expan-
sionsgefäß öffnen und die
Umwälzpumpe (h) langsam
nach oben herausnehmen.
Das Heizungswasser lang-
sam einfüllen bis der Flüssig-
keitsstand (f) ca. 1 cm über
der Markierung „MIN“ liegt.
Sinkt der Flüssigkeitsstand
mehr als bei einer normalen
Verdunstung muß die Anlage
(Gummiverbindungen, Ab-
laßhahn, Entlüftungsventile
etc.) auf Undichtigkeiten ge-
prüft werden. Ausgelaufenes
Glykolwasser mit klarem
Wasser ausspülen und nach-
trocknen.
Entlüften des Warm-
wasser-Heizsystems
Abhängig vom Einbau des
Heizsystems kann sich nach
dem Befüllen (Nachfüllen)
noch Luft in der Anlage be-
finden.
Luft in der Anlage macht sich
entweder durch Geräusche
im Expansionsgefäß oder
mangelnde Heizleistung be-
merkbar. Bei mangelnder
Heizleistung kann das Hei-
zungswasser nicht zirkulieren
und die Anlage wird nur in
Teilbereichen warm.
1. Aquatherm aufheizen.
2. Vor dem Entlüften des
Heizsystems die Umwälz-
pumpe durch Ausschalten
der Heizung abstellen.
3. Anschließend die Entlüf-
tungsventile nacheinander
solange öffnen bis keine Luft
mehr austritt (die Anordnung
der Entlüftungsventile ist vom
Einbau abhängig. Näheres
entnehmen Sie bitte der Be-
dienungsanleitung Ihres Fahr-
zeuges).
4. Die Heizung wieder ein-
schalten und prüfen ob die
gesamte Anlage erwärmt
wird.
Falls notwendig, Vorgang
wiederholen.
Tip: Befindet sich auch nach
nochmaligem Entlüften Luft
in der Anlage, so kann durch
Schrägstellen des Fahrzeuges
(z.B. an einer abschüssigen
Straße oder durch Anheben
mittels Wagenheber) die Luft
nach oben steigen.
Das Fahrzeug in dieser Positi-
on abstellen, einige Minuten
warten und dann das Entlüf-
tungsventil am obersten
Punkt solange öffnen bis
keine Luft mehr austritt.
Anschließend das Fahrzeug
in die andere Richtung
schrägstellen und wiederum
am obersten Punkt entlüften.
Hinweis: Für den profesio-
nellen Einsatz in Werkstätten
empfehlen wir für ein saube-
res und vereinfachtes Entlüf-
ten des Heizsystems ein spe-
zielles Entlüftungsgerät (über
Truma zu beziehen).
Die Heizungssicherung befin-
det sich auf der elektroni-
schen Steuerplatine am Gerät.
Die auf der elektronischen
Steuerplatine befindliche
Feinsicherung darf nur gegen
eine baugleiche Sicherung
ausgetauscht werden (1,25 A
träge, IEC 127/2-III).
Technische Daten
Gasart: Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck: 30 mbar,
(bzw. 28 mbar Butan/
37 mbar Propan)
Nennwärmeleistung:
1900 W
Gasverbrauch: 140 g/h
Heizungswasserinhalt:
10 Liter
Max. Wasserdruck: 0,5 bar
Stromaufnahme bei 12 V
Heizung
Zünden: 0,17 A
Aufheizen: 0,08 A
Bereitschaft: 0,04 A
Umwälzpumpe: max. 1 A
Stromaufnahme 230 V bei
Leistunsstufe
500 W: 2,2 A
1000 W: 4,5 A
2000 W: 8,7 A
Gewicht (ohne Inhalt)
Aquatherm: ca. 6,8 kg
Aquatherm EL: ca. 7,5 kg
Konformitätserklärung:
Die Heizung Truma-Aqua-
therm ist durch den DVGW
baumustergeprüft und erfüllt
die EG-Gasgeräte-Richtlinie
(90/396/EWG) sowie die mit-
geltenden EG-Richtlinien. Für
EU-Länder liegt die CE-Pro-
dukt-Ident-Nummer vor:
CE-0085BL0190
Allg. Bauartgenehmigung
des Kraftfahrt-Bundesam-
tes: S 326
Allgemeine Sicher-
heitshinweise
Bei Undichtheiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasge-
ruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Fenster öffnen!
- keine elektrischen
Schalter betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann
überprüfen lassen!
1. Reparaturen dürfen nur
vom Fachmann durchge-
führt werden.
2. Jede Veränderung am Ge-
rät (einschließlich Abgasfüh-
rung und Kamin) oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie
das Nichteinhalten der Ein-
bau- und Gebrauchsanwei-
sung führt zum Erlöschen der
Garantie sowie zum Aus-
schluß von Haftungsansprü-
chen. Außerdem erlischt die
Betriebserlaubnis des Gerä-
tes und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
3. Der Betriebsdruck der
Gasversorgung, 30 mbar
(bzw. 28 mbar Butan/
37 mbar Propan) muß mit
dem Betriebsdruck des
Gerätes 30 mbar überein-
stimmen.
4. Nur für Deutschland:
Flüssiggasanlagen müssen
dem DVGW-Arbeitsblatt
G 607 für Fahrzeuge bzw.
G 608 für Wassersportfahr-
zeuge entsprechen.
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der
Prüfbescheinigung nach
DVGW-Arbeitsblatt G 607
bzw. G 608 zu bestätigen.
Verantwortlich für die Ver-
anlassung der Überprü-
fung ist der Fahrzeughal-
ter.
5. In anderen Ländern sind
die jeweils gültigen Vorschrif-
ten zu beachten. Zu Ihrer Si-
cherheit ist es erforderlich, die
gesamte Gasinstallation und
das Gerät regelmäßig (späte-
stens alle 2 Jahre) von einem
Fachmann überprüfen zu las-
sen.
6. Das Gerät darf beim Tan-
ken und in der Garage nicht
betrieben werden.
7. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstandzeit)
kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwick-
lung auftreten. Es ist zweck-
mäßig, das Gerät dann mit
höchster Leistung brennen zu
lassen und für gute Durchlüf-
tung des Raumes zu sorgen.
Für die Gasanlage dürfen nur
Gasdruckregler mit einer Ab-
sicherung gegen Überdruck
verwendet werden, dies sind
z.B. Regler mit Sicherheits-
ventil nach DIN 4811 bzw.
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