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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
in den Geräten und bei Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nach besserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlos sen. Die Vorschriften
des Produkthaftungs gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werks kun den-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Beanstandungen sind näher zu bezeich-
nen. Ferner ist die Fabriknummer des Gerätes sowie das Kauf-
datum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden. Bei Schäden an Heiz-
körpern (Wärmetauscher) ist der Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name: Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift: Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
LPG-Kombinationsheizgerät / Combi 4 (E), Combi 6 (E)
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 Gasgeräte-Richtlinie 90/396/EWG
3.2 Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG
3.3 Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG, 2004/78/EG,
2006/119/EG
3.4 Funkentstörung in KFZ 72/245/EWG
(mit den Ergänzungen)
3.5 Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
3.6 Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG
3.7 Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EWG
und trägt die Typgenehmigungsnummern
e1 03 5020
Combi 4 (E): e1 00 0193, E1 122R–00 0193
Combi 6 (E): e1 00 0194, E1 122R–00 0194
und das CE-Zeichen mit der CE-Produkt-Ident-Nummer
CE-0085BS0085.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN 624, EN 15033; EN 298, 2001/56/EG, 2004/78/EG,
2006/119/EG; 2004/104/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG;
2000/53/EG; 2006/95/EG; 2004/108/EG; EN 60335-1,
EN 60335-2-21; EN 60335-2-30; DIN 2001-2; DVGW W270,
KTW.
5. Überwachende Stelle
DVGW, Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: Dr. Andreas Schmoll
Geschäftsleitung Technik Putzbrunn, 19.08.2009
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