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Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Die Missachtung der Einbauvorschriften bzw.
ein falscher Einbau kann zur Gefährdung von
Personen und zu Sachschäden führen.
Verwendungszweck
Dieses Gerät wurde für den Einbau in Fahrzeuge (Motor-
caravans, Caravans, Boote, LKW) konstruiert. Andere Anwen-
dungen sind nach Rücksprache mit Truma möglich.
Der Einbau in das Innere von Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse
M2 und M3) ist nicht zulässig.
Fahrzeuge für Gefahrstoffe der Klasse EX/II und EX/III
Verbrennungsheizgeräte für gasförmigen Brennstoff sind nicht
zugelassen.
Zulassung
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung vorge-
schrieben. Die Gasdruck-Regelanlagen Truma SecuMotion /
MonoControl CS erfüllen diese Anforderung.
Durch den Einbau einer Sicherheitsabsperreinrichtung, wie z. B.
der Gasdruck-Regelanlage Truma SecuMotion / MonoControl CS,
mit entsprechend ausgelegter Gasinstallation, ist der Betrieb einer
typgeprüften Flüssiggas-Heizung während der Fahrt gemäß der
EG-Richtlinie 2001/56/EG europaweit zulässig.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen (Motor-
caravans Fahrzeugklasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, für Anhänger
(Caravans Fahrzeugklasse O) sowie für Nutzfahrzeuge (Fahr-
zeugklasse N) zugelassen.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.
Vorschriften
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Einbau in Fahrzeuge muss den Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslandes entsprechen (in Europa z. B.
EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vorschriften und Rege-
lungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607 für
Fahrzeuge oder G 608 für Boote) müssen beachtet werden.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen sind die entsprechen-
den Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsgenossen-
schaften (in Deutschland z. B. BGV D 34) zu beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Vertre-
tungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com)
angefordert werden.
Einbauanweisung
Einbauhinweise für Nutzfahrzeuge
Der TÜV-geprüfte Flaschen halter
(Art.-Nr. 39742-00) ist Bestandteil
der Typengenehmigung nach der
Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG für
die Heizungen Trumatic E. Danach
dürfen 2 Gasflaschen mit max. je
15 kg Inhalt an ge schlossen sein und
wäh rend der Fahrt zum Betrieb der
Heizungen verwendet werden. Zum
Schutz des Flaschenventils und des
Gasdruckreglers ist lediglich die mit
dem Flaschenhalter mitgelieferte
Schutzhaube erforderlich.
Zum Schutz vor Diebstahl oder
aus optischen Gründen kann die
Gasflasche auch mit dem ver-
schließbaren Flaschenschrank
(Art.-Nr. 39010-21100) verkleidet
werden. Der Schrank wird zusam-
men mit dem Flaschenhalter am
Fahrzeugrahmen angeschraubt.
Bei Einbau des Heizgerätes in Sonderfahrzeuge (z. B. Fahr-
zeuge zum Transport gefährlicher Güter) müssen die für sol-
che Fahrzeuge geltenden Vorschriften berücksichtigt werden.
Einbauhinweise für Fahrerhäuser
Bei Heizungen mit Abgasführung unter dem Fahrzeugboden
muss die Abgaskamin-Mündung bis zur seitlichen oder hin-
teren Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahrzeuges
gebracht werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine
Abgase (z. B. von unten durch den Fahrzeugboden) in das
Fahrzeuginnere gelangen können.
Typbezogene Montageanleitungen und Einbausätze stehen
bei Truma zur Verfügung.
In Deutschland ist für Gefahrgut-Tankfahrzeuge im Geltungs-
bereich der ADR die Heizung nur mit Truma Vorschaltgerät
zugelassen.
Einbauhinweise für fest montierte
Laderaumheizungen
Für die Anwendung als Laderaumheizung müssen die Monta-
geanweisungen von Truma für „LKW Zusatzheizungen“ und
„Laderaumheizung E 4000 A“ beachtet werden.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen sind die entsprechen den
Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
(in Deutschland z. B. BGV D 34) zu beachten.
In der Montageanweisung „Laderaumheizung E 4000 A“ ist
ein Formular für die erforderliche „Einbaubestätigung des
Fachbetriebes“ enthalten.
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