Wartung
Bei einer Störung wenden Sie
sich bitte grundsätzlich an den
Truma-Service (siehe Seite 16).
Achtung: Trotz
sorgfältiger Ferti-
gung kann die Hei-
zung scharfkantige
Teile enthalten, deshalb bei
Wartungs- und Reinigungsar-
beiten immer Schutzhand-
schuhe verwenden!
Heizungsverkleidung
abnehmen
Die Verkleidung oben nach
vorne ziehen, die Haltefedern
seitlich hochdrücken und die
Verkleidung nach vorne klap-
pen (bei eingeschränkten
Platzverhältnissen die Verklei-
dung oben nach vorne ziehen,
dann hochheben bis die
Verkleidung freiliegt und
dann abnehmen).
Anschließend die Verkleidung
seitlich anstellen, damit even-
tuelle Anschlusskabel (z.B.
für das Warmluftgebläse)
nicht abgesteckt werden
müssen.
Zur Montage, die Verkleidung
auf die unteren Haltelaschen
(l) stellen und die Verkleidung
oben einrasten lassen.
Reinigung (nur bei
ausgeschaltetem
Gerät!)
Es empfiehlt sich, mindestens
einmal jährlich vor Beginn der
Heizsaison, den angesam-
melten Staub an den Heizstä-
ben und am Lüfterrad der
Trumavent-Warmluftanlage
zu entfernen. Das Lüfterrad
vorsichtig mit einem Pinsel
oder einer kleinen Bürste
reinigen.
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch be-
steht nicht
- für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
- infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten,
- infolge Nichteinhaltung der
Truma-Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
- infolge unsachgemäßer
Behandlung,
- infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nacherfül-
lung beseitigen, das heißt
nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Herstel-
ler Garantie, beginnt die Ga-
rantiefrist hinsichtlich der re-
parierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem,
sondern die alte Frist läuft
weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Scha-
densersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind aus-
geschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels – insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten –
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
in anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserieteilen) können
nicht als Garantieleistung an-
erkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
D-85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Störun-
gen grundsätzlich die Truma-
Servicezentrale zu benach-
richtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Service-
partner (siehe Adressenver-
zeichnis) zur Verfügung. Be-
anstandungen sind näher zu
bezeichnen. Ferner ist die
ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen
oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufda-
tum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, muss der Endverbrau-
cher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall
übernimmt das Werk die
Transportkosten bzw. Kosten
der Einsendung und Rück-
sendung. Liegt kein Garantie-
fall vor, gibt der Hersteller
dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden
Reparaturkosten; in diesem
Fall gehen auch die Versand-
kosten zu Lasten des Kun-
den.
Truma-Hersteller-Garantieerklärung