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Fahrverhalten ändern (erhöhte Seitenwindempfindlichkeit, verlängerter Bremsweg, verändertes Kurvenverhalten).
8. Die Ladung muss möglichst gleichmäßig und mit niedrigem Schwerpunkt auf dem Träger festgezurrt werden, die
Fahrräder müssen auf dem Träger sicher gegen Rollen und Kippen fixiert werden. Schwere Fahrräder sollten stets innen,
leichte Fahrräder (z.B. Kinderräder) stets außen auf dem Fahrradträger montiert werden.
9. Entfernen Sie vor der Beladung lose Teile und Fahrradkörbe, Kindersitze o.ä. von den Fahrrädern. Decken Sie die
Räder nicht durch Planen, Schutzüberzüge o.ä. ab. Überprüfen Sie während der Fahrt in regelmäßigen Abständen durch
Blick in den Rückspiegel Träger und Ladung auf evtl. Verschiebungen/ Verlagerungen und beseitigen Sie den Grund für
diese Veränderungen unverzüglich.
10. Mit beladenem Träger darf die Heckklappe nicht geöffnet werden, da es sonst zu Beschädigungen am Fahrzeug
kommen kann.
11. Beachten Sie bei Auslandsfahrten die dort gültigen Vorschriften.
12. Bezüglich des Trägers und der Ladung gelten die Vorschriften der StVO und StVZO:
12a. Die Ladung darf seitlich nicht mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs-
oder Schlussleuchten hinausragen.
12b. Schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
12c. Beim Transport von Fahrrädern sind seitlich hinausragende Räder extra zu kennzeichnen. Bei Nachtfahrten sind die
Rückstrahler der Räder abzudecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird
(Behinderung oder Täuschung anderer Verkehrsteilnehmer).
12d. Amtliches Kennzeichen und lichttechnische Einrichtungen dürfen durch Träger und Ladung nicht verdeckt werden.
12e. Bei Betrieb des Trägers ist ein zweiter Außenspiegel zu verwenden.
13. Aus Gründen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie des Umweltschutzes (Reduzierung des Benzin-
verbrauches) ist der Träger bei Nichtgebrauch abzunehmen.
14. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen und vor Antritt jeder Fahrt die sichere Befestigung des Trägers und der
Heckklappe, den festen Sitz der Schrauben sowie den einwandfreien Zustand der Befestigungsgurte. Beschädigte oder
verwitterte Befestigungsgurte dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen ausgetauscht werden.
15. Tauschen Sie die Befestigungsgurte aus Sicherheitsgründen alle 2 Jahre aus, da diese trotz hoher Haltbarkeit einer
natürlichen Verwitterung ausgesetzt sind, welche die Belastbarkeit der Gurte vermindern kann. Ihr Träger ist ein
hochwertiges Zubehörteil: Um den Träger lange benutzen zu können, sollten Sie ihn in regelmäßigen Abständen reinigen
und alle Bauteile auf Beschädigungen oder Verwitterung überprüfen und diese Beeinträchtigung unverzüglich beheben.
Autozubehör - Produktion
Am Sandäcker 7
91301 Forchheim Telefon: (0 91 91) 7362-0
Telefax: (0 91 91) 7362-77 e-mail: info @ uebler.com
Internet: www.uebler.com MAL30250/ Stand 01.07
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