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Achtung
Die Fahrräder möglichst gleichmäßig und mit niedrigem Schwerpunkt auf dem
Fahrradträger befestigen und mit Halter am Fahrradrahmen und Spannriemen an
Vorder- und Hinterrädern gegen Herabfallen sichern.
Fahrräder auf dem Fahrradträger gegen Wegrollen und Kippen sichern.
Schwere Fahrräder fahrzeugnah, und leichte Fahrräder (z.B. Kinderräder) weiter hinten
auf dem Fahrradträger montieren.
Vor der Beladung Kindersitze, lose Teile, z.B. Trinkflaschen, Satteltaschen usw.
entfernen.
Die Fahrräder nicht durch Planen oder Schutzüberzüge o.ä. abdecken.
Schwere Zuladung im Kofferraum möglichst weit vorn im Fahrzeug verstauen, um eine
übermäßige Hecklastigkeit vorzubeugen.
Achtung
Das Fahr- und Bremsverhalten und die Seitenwindempfindlichkeit des Fahrzeugs
verändern sich. Die maximale Geschwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten
werden.
Achtung
Schlecht erkennbare Gegenstände, Stangen oder waagerecht liegende Platten dürfen
seitlich nicht herausragen.
Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der
Begrenzungs- oder Schlussleuchten des Hecktragesystems hinaus, so ist sie kenntlich
zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m
über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine
Leuchte mit rotem Licht.
Der Abstand der Schlussleuchten, Fahrrichtungsanzeiger sowie Reflektoren (nicht
dreieckig) zu den äußeren Fahrzeugkonturen darf nicht mehr als 40 cm betragen.
Achtung
Beim Transport der Fahrräder die seitlich herausragenden Räder extra kennzeichnen.
Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder abdecken, damit ein
Zerrbild der rückwärtigen Fahrzeugbeleuchtung vermieden wird und andere
Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder getäuscht werden.
Achtung
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch
seine Ladung oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür
sorgen, dass das Fahrzeug und die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.
Vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungseinrichtungen müssen auch am Tag
vorhanden und betriebsbereit sein.
Achtung
Alle Verschraubungen und Befestigungen des Fahrradträgers und der Fahrräder nach
jeder Montage, vor jeder und nach längerer Fahrt kontrollieren, ggf. nachziehen und in
entsprechenden Abständen erneut kontrollieren.
Bei schlechter Wegstrecke Verschraubungen und Befestigungen des Fahrradträgers
und der Fahrräder in verkürzten Abständen kontrollieren.
Bei Nichtbeachtung können sich der Fahrradträger bzw. die Fahrräder lösen und dadurch
Sie oder andere Personen verletzen und/oder zu Sachschäden führen.
Achtung
Keine Schmiermittel an den Verschraubungen verwenden. Die Verschraubungen
können sich dadurch selbsttätig lockern und der Fahrradträger bzw. das Fahrrad können
sich lösen und dadurch Sie oder andere Personen verletzen und/oder zu Sachschäden
führen.
Achtung
Reparaturen oder Austausch von Teilen durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Es
dürfen nur die bei Ihrem Fachhändler erhältlichen Original-Ersatzteile verwenden
werden.
Achtung
Kugelkopf vor Montage entfetten!
Vorsicht
Fahrradträger bei Nichtbenutzung abbauen.
Vorsicht
Nach jeder Montage und vor jeder Fahrt die Funktion der Beleuchtungseinrichtung und
den festen Sitz des Fahrradträgers kontrollieren.
Vorsicht
Das Kennzeichen am Fahrradträger muss mit dem amtlichen Kennzeichen des
Fahrzeugs übereinstimmen, und gut lesbar sein.
Vorsicht
Das amtliche Kennzeichen und die Beleuchtungseinrichtung des Fahrradträgers dürfen
nicht verdeckt werden.
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