Bedienungs- und Installationsanleitung Speicher uniSTOR, auroSTOR, geoSTOR 0020029429_02 16
sind in der jeweils gültigen Preisliste enthalten -
siehe dazu auch www.vaillant.at ).
Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst (Deutschland, Österreich) ausge-
führt. Wir können Ihnen daher etwaige Kosten, die Ihnen
bei der Durchführung von Arbeiten an dem Gerät wäh-
rend der Garantiezeit entstehen, nur dann erstatten, falls
wir Ihnen einen entsprechenden Auftrag erteilt haben
und es sich um einen Garantiefall handelt..
9.6 Werksgarantie (Schweiz)
Werksgarantie gewähren wir nur bei Installation durch
einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Dem Eigentü-
mer des Gerätes räumen wir eine Werksgarantie ent-
sprechend den landesspezifischen Vaillant Geschäftsbe-
dingungen und den entsprechend abgeschlossenen War-
tungsverträgen ein.
Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst ausgeführt.
9.7 Werksgarantie (Belgien)
Die N.V. VAILLANT gewährleistet eine Garantie von
2 Jahren auf alle Material- und Konstruktionsfehler ihrer
Produkte ab dem Rechnungsdatum.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn folgende Voraus-
setzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muss von einem qualifizierten Fachmann in-
stalliert worden sein. Dieser ist dafür verantwortlich,
dass alle geltenden Normen und Richtlinien bei der In-
stallation beachtet wurden.
2. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant Werks-
kundendienst autorisiert, Reparaturen oder Verände-
rungen am Gerät vorzunehmen. Die Werksgarantie er-
lischt, wenn in das Gerät Teile eingebaut werden, die
nicht von Vaillant zugelassen sind.
3. Damit die Garantie wirksam werden kann, muss die Ga-
rantiekarte vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt,
unterschrieben und ausreichend frankiert spätestens
fünfzehn Tage nach der Installation an uns zurückge-
schickt werden.
Während der Garantiezeit an dem Gerät festgestellte
Material- oder Fabrikationsfehler werden von unserem
Werkskundendienst kostenlos behoben. Für Fehler, die
nicht auf den genannten Ursachen beruhen, z. B. Feh-
ler aufgrund unsachgemäßer Installation oder vor-
schriftswidriger Behandlung, bei Verstoß gegen die
geltenden Normen und Richtlinien zur Installation,
zum Aufstellraum oder zur Belüftung, bei Überlastung,
Frosteinwirkung oder normalem Verschleiß oder bei
Gewalteinwirkung übernehmen wir keine Haftung.
Wenn eine Rechnung gemäß den allgemeinen Bedin-
gungen des Werkvertrages ausgestellt wird, wird diese
ohne vorherige schriftliche Ver einbarung mit Dritten
(z. B. Eigentümer, Vermieter, Verwalter etc.) an den
Auftraggeber oder/und den Benutzer der Anlage ge-
richtet; dieser übernimmt die Zahlungsverpflichtung.
Der Rechnungsbetrag ist dem Techniker des Werks-
kundendienstes, der die Leistung erbracht hat, zu er-
statten. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen
während der Garantie verlängert die Garantiezeit
nicht. Nicht umfasst von der Werksgarantie sind An-
sprüche, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hin-
ausgehen, wie z. B. Ansprüche auf Schadenersatz. Ge-
richtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Um alle
Funktionen des Vaillant-Gerätes auf Dauer sicherzu-
stellen und um den zugelassenen Serienzustand nicht
zu verändern, dürfen bei Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten nur Original-Vaillant-Ersatzteile verwen-
det werden!
9 Kundendienst und Garantie
9.5 Herstellergarantie (Deutschland und
Österreich)
Herstellergarantie gewähren wir nur bei Installation
durch einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Dem
Eigentümer des Gerätes räumen wir diese Herstellerga-
rantie entsprechend den Vaillant Garantiebedingungen
ein (für Österreich: Die aktuellen Garantiebedingungen