Garantie und Kundendienst 10
Bedienungsanleitung calorMATIC 630 0020094392_00 45
10 Garantie und Kundendienst
10.1 Hersteller-/Werksgarantie
Herstellergarantie (Deutschland, Österreich)
Herstellergarantie gewähren wir nur bei Installation
durch einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Dem
Eigentümer des Gerätes räumen wir diese Hersteller-
garantie entsprechend den Vaillant Garantiebedin-
gungen ein (für Österreich: Die aktuellen Garantie-
bedingungen sind in der jeweils gültigen Preisliste ent-
halten - siehe dazu auch www.vaillant.at).
Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst (Deutschland, Österreich) aus-
geführt. Wir können Ihnen daher etwaige Kosten, die
Ihnen bei der Durchführung von Arbeiten an dem Gerät
während der Garantiezeit entstehen, nur dann erstatten,
falls wir Ihnen einen entsprechenden Auftrag erteilt
haben und es sich um einen Garantiefall handelt.
Werksgarantie (Schweiz)
Werksgarantie gewähren wir nur bei Installation durch
einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Dem Eigen-
tümer des Gerätes räumen wir eine Werksgarantie ent-
sprechend den landesspezifischen Vaillant Geschäfts-
bedingungen und den entsprechend abgeschlossenen
Wartungs verträgen ein.
Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst ausgeführt.
Werksgarantie (Belgien)
Die N.V. VAILLANT gewährleistet eine Garantie von
2 Jahren auf alle Material- und Konstruktionsfehler ihrer
Produkte ab dem Rechnungsdatum.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn folgende Voraus-
setzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muss von einem qualifizierten Fachmann
installiert worden sein. Dieser ist dafür ver -
antwortlich, dass alle geltenden Normen und Richt-
linien bei der Installation beachtet wurden.
2. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant
Werkskundendienst autorisiert, Reparaturen oder
Veränderungen am Gerät vorzunehmen. Die
Werksgarantie erlischt, wenn in das Gerät Teile
eingebaut werden, die nicht von Vaillant zuge-
lassen sind.
3. Damit die Garantie wirksam werden kann, muss die
Garantiekarte vollständig und ordnungsgemäß aus-
gefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert
spätestens fünfzehn Tage nach der Installation an
uns zurückgeschickt werden.
Während der Garantiezeit an dem Gerät festgestellte
Material- oder Fabrikationsfehler werden von unserem
Werkskundendienst kostenlos behoben. Für Fehler, die
nicht auf den genannten Ursachen beruhen, z. B. Fehler
aufgrund unsachgemäßer Installation oder vorschrifts-
widriger Behandlung, bei Verstoß gegen die geltenden
Normen und Richtlinien zur Installation, zum Aufstell-
raum oder zur Belüftung, bei Überlastung, Frost -
einwirkung oder normalem Verschleiß oder bei Gewalt-
einwirkung übernehmen wir keine Haftung.
Wenn eine Rechnung gemäß den allgemeinen
Bedingungen des Werkvertrages ausgestellt wird, wird
diese ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Drit-
ten (z. B. Eigentümer, Vermieter, Verwalter etc.) an den
Auftraggeber oder/und den Benutzer der Heizungs-
anlage gerichtet; dieser übernimmt die Zahlungsver-
pflichtung. Der Rechnungsbetrag ist dem Techniker des
Werkskundendienstes, der die Leistung erbracht hat, zu
erstatten. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen
während der Garantie verlängert die Garantiezeit nicht.
Nicht umfasst von der Werksgarantie sind Ansprüche,
die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen,
wie z. B. Ansprüche auf Schadenersatz. Gerichtsstand
ist der Sitz unseres Unternehmens.
Um alle Funktionen des Vaillant Gerätes auf Dauer
sicherzustellen und um den zugelassenen Serienzustand
nicht zu verändern, dürfen bei Wartungs- und
Instandhaltungs arbeiten nur Original Vaillant Ersatzteile
verwendet werden !