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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Unterstützung von S-Pedelecs ist bis zu einer Ge-
schwindigkeit von 45 km/h wirksam. Ein S-Pedelec ist im
Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
ein Kleinkraftrad der Klasse L1e und benötigt eine zulas-
sungspflichtige Betriebserlaubnis des Herstellers.
Ein Führerschein der Klasse AM (EU-Führerschein, Mofa)
und damit ein Mindestalter von 15 Jahren ist für das Füh-
ren eines S-Pedelecs gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht
eine Versicherungspflicht (siehe Kapitel „Versicherung“).
Gemäß § 21a Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ord-
nung besteht eine Helmpflicht. Zur Zeit werden DIN-Nor-
men für S-Pedelec-Helme entwickelt. Bis diese wirksam
sind, dürfen Sie Ihr S-Pedelec mit einem Fahrradhelm
fahren.
Grundsätzlich sind für S-Pedelecs weitere Gesetzesän-
derungen und -erweiterungen zu erwarten.
HINWEIS
Informieren Sie sich regelmäßig zu neuen Ge-
setzeslagen von S-Pedelecs.
Radwege dürfen Sie mit einem S-Pedelec grundsätz-
lich nicht benutzen, auch dann nicht, wenn sie durch das
Schild „Mofa frei“ gekennzeichnet sind.
Versicherung
Prüfen Sie, ob die Konditionen Ihrer Versicherungen (z. B.
Haftpflicht, Hausrat) Schäden ausreichend abdecken.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Versicherungsbüro.
Für ein S-Pedelec benötigen Sie zwingend eine Haft-
pflichtversicherung mit gültigem Versicherungskennzei-
chen. Zu dieser Versicherung bieten viele Versicherungen
gegen Aufpreis auch eine Teilkasko- und Diebstahlversi-
cherung an.
Einsatzbereiche E-Rad
Fahren Sie nur auf befestigten Wegen. Fahren Sie mit
Ihrem E-Rad nie im Gelände.
Benutzen Sie das E-Rad nicht für Wettkämpfe.
Vermeiden Sie größere Pfützen und fahren Sie nicht
durch Wasserstellen. Das E-Rad ist dafür nicht be-
stimmt.
Vermeiden Sie möglichst Fahrten bei extremen Witte-
rungsbedingungen.
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