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Die sicherheitstechnischen Anweisun-
gen sind einzuhalten. Dampferzeuger
bedürfen zur Einrichtung und zum
Betrieb einer behördlichen Genehmi-
gung, welche vor Inbetriebnahme vorlie-
gen muss.
In Explosionsfällen ist der Betreiber,
gleichgültig ob dabei Personen verletzt
wurden oder nicht, verpflichtet, unver-
züglich bei der zugelassenen Überwa-
chungsstelle (ZÜS) Anzeige zu erstat-
ten. Vor der amtlichen Untersuchung
darf der durch den Unfall entstandene
Zustand nicht verändert werden, es sei
denn, zur Verhütung weiterer Schäden
oder zur Rettung von Personen.
Das Betreten des Kesselhauses durch
Unberechtigte ist zu unterlassen. Das
Kesselhaus ist stets rein, gut beleuchtet
und frei von allen nicht dahin gehören-
den Gegenständen, die den Betrieb
behindern, zu halten. Die Benutzung
sämtlicher Anlagenteile als Trocknungs-
platz ist nicht zulässig.
Während des Betriebs sind die vorge-
schriebenen Ausgänge unverschlossen
und frei zu halten. Das Bedienungsper-
sonal hat über alle Vorkommnisse wie
Störungen, Neueinstellungen, Ver-
brauch von Ersatzteilen und Reparatu-
ren Buch zu führen. Über regelmäßig
durchzuführende Ablesungen der
Betriebsinstrumente ist ein Protokoll zu
führen.
Auffallende Erscheinungen an Schweiß-
nähten, undichte schadhafte Stellen,
starke Anrostungen, abnormales Ver-
halten von Betriebsinstrumenten und
Anlagenteilen, sowie ungewohnte
Geräusche im Kessel sind unverzüglich
zu melden. Fehler und Mängel an der
Anlage, die nicht selbst fachgerecht
behoben werden können, sind jeweils
dem Hersteller zu melden. Alle Kessel-
teile und Regeleinrichtungen sind vor
Regen, Leckwasser und ausströmen-
dem Dampf zu schützen. Eingetretene
Schäden oder Undichtigkeiten sind
sofort zu beheben.
Gültigkeit haben, außer den geltenden
gesetzlichen Vorschriften, die von unse-
rem technischen Personal an das Bedie-
nungspersonal erteilten praktischen
Anleitungen.
Es ist unmöglich, alle in Betracht komm-
enden Fälle von Erscheinungen und
möglichen Störungen vorgreifend abzu-
klären und zu beschreiben. Die angege-
benen Richtlinien sind deshalb nach
angemessener Betriebsdauer anhand
der bis dahin gewonnen Erfahrungen zu
ergänzen.
Sicherheitshinweise
Sicherheitstechnische Hinweise (Fortsetzung)
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