Nach EN 12953 Teil 10 und dem VdTÜV-Merblatt 1466 gelten für die Wasserbe-
schaffenheit bei Heißwassererzeugern in Heizungsanlagen, die mit Vorlauftem-
peraturen über 100 °C betrieben werden, folgende Angaben:
Betriebsweise mit salzarmem Kreislaufwasser
Als Füll- und Ergänzungswasser
kommt nur salzarmes Wasser, wie
entsalztes Wasser, Permeat oder
Kondensat in Frage.
Bei Systemen mit Mischkondensation
stellt sich salzarmes Wasser in der
Regel selbst ein, falls kein Kessel-
wasser zur Alkalisierung zurückge-
führt wird.
Betriebsweise mit salzhaltigem Wasser
Als Füll- und Ergänzungswasser sollte möglichst Wasser mit niedrigem Salzge-
halt verwendet werden, das min. von Erdalkalien befreit (enthärtet) ist.
salzarm salzhaltig
El. Leitfähigkeit bei 25 ºC μS/cm 10 bis 30 > 30 bis 100 > 100 bis 1500
Allg. Anforderungen klar, ohne Sedimente
pH-Wert bei 25 ºC 9 - 10 9 - 10,5 9 - 10,5
pH-Wert gemäß Trink-
wasser-Verordnung/
Trinkwasseraufberei-
tungs-Verordnung
≤9,5 ≤9,5 ≤9,5
Sauerstoff (O2)
(Werte im Dauerbetrieb i.
a. deutlich niedriger)
mg/
Liter
< 0,1 < 0,05 < 0,02*1
Erdalkalien (Ca + Mg) mmol/
Liter
< 0,02 < 0,02 < 0,02
Phosphat (PO4) mg/
Liter
< 5 < 10 < 15
Phosphat (PO4) gemäß
Trinkwasser-Verordnung/
Trinkwasseraufberei-
tungs-Verordnung
mg/
Liter
≤7≤7≤7
*1Werden geeignete anorganische Korrosionsinhibitoren verwendet, kann die Sauerstoff-
konzentration im Kreislaufwasser bis zu 0,1 mg/Liter betragen.