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Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlosse-
nen Heizsystemen, unter Berücksichtigung der zuge-
hörigen Montage-, Service- und Bedienungsanleitun-
gen installiert und betrieben werden. Das Gerät ist
ausschließlich vorgesehen für die Dampferzeugung
und Erwärmung von Wasser gemäß EN 12953 und
AGFW-Merkblatt FW510 (VdTÜV-Merkblatt
TCh 1466).
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Dampferzeugung oder
Erwärmung von Wasser gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß. Daraus resultierende Schäden sind von der Haf-
tung ausgeschlossen.
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus,
dass eine ortsfeste Installation in Verbindung mit für
die bestimmungsgemäße Verwendung zugelassenen
Komponenten vorgenommen wird.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
die Einhaltung der Wartungs- und Prüfintervalle.
Anlagen mit Betriebstemperaturen > 110 °C
Kesselanlagen der Kategorie IV gemäß Druckgeräterichtlinie
Voraussetzungen für Erstinbetriebnahme
Die Errichtung der Anlage ist behördlich genehmigt.
Ein behördlicher Sachverständiger hat die Anlage
geprüft.
Die Inbetriebnahme der Steuerung wird durch eine
qualifizierte Organisation durchgeführt.
Personelle Voraussetzung für Betrieb
Ausschließlich sachkundiges Personal darf die Anlage
betreiben, beaufsichtigen und warten.
Voraussetzung für Betrieb ohne ständige Beauf-
sichtigung
Kesselanlage ist gemäß EN 12953 Teil 6 ausgerüs-
tet.
Behördliche Genehmigung für Betrieb liegt vor.
Prüfung des Anlagenbetriebs
Festlegung des Prüfumfangs gemäß EN 12953-6
Gefahr
Oberflächen von Dampf- und Heißwassererzeu-
gern und anderer Anlagenbereiche können heiß
werden. Verletzungsgefahr!
Die entsprechenden Bereiche im Betriebszu-
stand nur geschützt berühren.
Information
Bestimmungsgemäße Verwendung
5786216
Information
8

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