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Die max. mögliche Leitfähigkeit des Kesselwassers ist
in den Wassernormen festgelegt, z. B. EN 12953-10
oder Kapitel „Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit“
auf Seite 19.
Die Wassernormen können in den Aussagen unter-
schiedlich sein. Als max. Wert dürfen 6000 µS/cm bis
20 bar nicht überschritten werden.
Der Regelwert ist mit dem Betreiber abzustimmen. Die
Funktion des Grenzwertschalters für die max. Leitfä-
higkeit testen, indem der Sollwert abgesenkt wird.
Kontrolle der wasserseitigen Verschlüsse
Während der Inbetriebnahme müssen alle wasserseiti-
gen Verschlüsse und Flansche auf Dichtheit geprüft
und gemäß Tab. 19 auf Seite 34 nachgezogen wer-
den.
Inbetriebnahme nach Kesselstillstand
Die Inbetriebnahme nach Stillstand muss generell vom
Bedienpersonal vor Ort ausgeführt werden. Ein Anfah-
ren von der externen Schaltwarte aus ist nicht zuläs-
sig.
Folgende Reihenfolge muss eingehalten werden:
1. Begehung der Anlage zur Prüfung des ordnungs-
gemäßen Zustands
2. Inbetriebnahme Schaltschrank Leistungsschalter
„EIN“
3. Inbetriebnahme der Speisung
4. Kontrolle des Wasserstands und der Funktion des
Wasserstandanzeigers und der Wasserstandrege-
lung
5. Inbetriebnahme der Feuerung bei geschlossenem
Dampfventil
6. Leistungsregelung auf Kleinlast oder 1. Stufe
7. Kontrolle des Wasserstands und sobald HW
erreicht ist, durch Abschlämmen den Wasserstand
absenken.
8. Sobald der Kesseldruck auf 3 bar unter dem zuläs-
sigen Betriebsdruck angestiegen ist, das Dampf-
ventil langsam öffnen.
9. Weitere Prüfungen siehe Kapitel „Empfehlung zur
Überwachung“ auf Seite 29
10. Für Anlagen ohne zeitweilige Beaufsichtigung gilt:
Nach Beginn der Inbetriebnahme muss die
Anlage1 Std. lang vom Bedienpersonal überwacht
werden.
Auskochen
Ein Kesselauskochen vor Inbetriebnahme ist aus ver-
fahrenstechnischer und sicherheitstechnischer Sicht
für Großwasserraumkessel nicht erforderlich.
Protokoll
Die Erstinbetriebnahme muss mit Aufnahme der fest-
gestellten und eingestellten Werte protokolliert werden.
Dieses Protokoll muss vom Auftraggeber unterschrie-
ben werden.
Unterweisung
Das Bedienpersonal muss nach der Erstinbetrieb-
nahme unterwiesen werden.
Erstinbetriebnahme ist zu protokollieren.
Inbetriebnahme
Ablauf der Erstinbetriebnahme (Fortsetzung)
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Inbetriebnahme
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