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Hinweis
Bei der Erstinbetriebnahme für gute Durchlüftung des
Aufstellraums sorgen, da Geruchsbelästigungen mög-
lich sind.
Zur Durchführung autorisiert:
Viessmann Industrial Service (Kontaktdaten siehe
Seite 37) oder
Ersteller der Anlage oder
Vom Anlagenersteller benannte zugelassene Fach-
kraft oder Institution
Bei Erstinbetriebnahme sind landesspezifische
Anforderungen zu beachten, z. B.:
Anwesenheit eines zuständigen behördlichen Sach-
verständigen
Anfertigung aller erforderlichen Messprotokolle,
siehe 43
Erforderliche Unterzeichner:
Anlagenersteller
Behördlicher Sachverständiger
Anlagenbetreiber
Meldung der Erstinbetriebnahme innerhalb von 4
Wochen an den Bezirksschornsteinfegermeister
Empfohlene Betriebsbedingungen zur schonenden
Behandlung der Kesselanlage
Keine Unterbrechung des Kesselbetriebs, auch nicht
bei vorübergehend fehlender Wärmeabnahme
Ständige Einhaltung
Wassertemperatur: 70 °C
Vorgeschriebener Betriebsdruck
Mehrkesselanlagen mit ständigem Reservekessel:
Betriebsumschaltungen nur in größeren Zeitabständen
vornehmen, z. B. bei der jährlichen Revision der
Gesamtanlage
Anlagen mit Betriebstemperaturen > 110 °C
Kesselanlagen der Kategorie IV gemäß Druckgeräterichtlinie
Voraussetzungen für Erstinbetriebnahme
Die Errichtung der Anlage ist behördlich genehmigt.
Ein behördlicher Sachverständiger hat die Anlage
geprüft.
Die Inbetriebnahme der Steuerung wird durch eine
qualifizierte Organisation durchgeführt.
Personelle Voraussetzung für Betrieb
Ausschließlich sachkundiges Personal darf die Anlage
betreiben, beaufsichtigen und warten.
Voraussetzung für Betrieb ohne ständige Beauf-
sichtigung
Kesselanlage ist gemäß EN 12953 Teil 6 ausgerüs-
tet.
Behördliche Genehmigung für Betrieb liegt vor.
Prüfung des Anlagenbetriebs
Festlegung des Prüfumfangs gemäß EN 12953-6
Inbetriebnahme nach Kesselstillstand, Kaltstarts
Kaltstart nach DIN EN 12953-3
Anfahren des Kessels von Umgebungsdruck bei
Raumtemperatur auf Normalbetriebszustand (vollstän-
diger Druckzyklus)
Siehe Planungshinweis Kessel Kalt-/Warmstart
!Achtung
Bei jedem Kaltstart ist ein Anfahrprotokoll aus-
zufüllen. Anfahrprotokolle siehe Seite.
Anfahrprotokolle sind Voraussetzung für die
Gewährleistungsfeststellung.
!Achtung
Unnötig hohe mechanische Belastung und Kon-
densatbildung im Abgas während eines Kalt-
starts vermeiden. Erst nach Erreichen des
Regelbetriebs für den Kessel das Verbraucher-
netz langsam erwärmen.
Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
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Service
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