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Vu Benutzerhandbuch
Vu : Ihr intelligenter Linux-TV-Player
Andere Handlungen als die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht
berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob die Ausgabe durch die Ausführung des Pro-
gramms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Es ist Ihnen gestattet, auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quellcodes des Programms, wie
Sie ihn erhalten haben, anzufertigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie mit jeder Kopie einen ent-
sprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen anderen
Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für die Anfertigung der Kopie eine Gebühr verlangen, und, wenn Sie es wünschen, rfen Sie
auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm
basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen gemäß den Bestimmungen von Paragraph 1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen er-
füllt sind:
a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Bearbeitung und das Datum jeder Änderung hinweist.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Werk, das ganz oder
teilweise aus dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes gemäß den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
c) Wenn das veränderte Programm in der Regel bei der Ausführung interaktiv Befehle einliest, müssen Sie
dafür sorgen, dass es, wenn es auf dem üblichen Wege für eine solche interaktive Nutzung gestartet
wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen
Hinweis, dass jede Garantie ausgeschlossen wird (oder anderenfalls, dass Sie die Garantie überneh-
men), und dass die Benutzer das Programm gemäß diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch
muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnah-
me: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber in der Regel keine solche Meldung ausgibt oder
ausdruckt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Sind bestimmte Teile des Werkes deut-
lich erkennbar nicht von dem Programm abgeleitet und von einem Außenstehenden als unabhängige und
eigenständige Werke zu betrachten, so gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Teile,
wenn Sie diese als eigenständige Werke verbreiten. Geben Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
Ganzen weiter, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer so-
mit auf das Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen
Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte für vollständig von Ihnen geschriebene Werke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen diese Rechte abzuerkennen; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
Kontrolle der Verbreitung von Werken auszuüben, die auf dem Programm basieren oder unter Verwen-
dung von Auszügen des Programms zusammengestellt wurden.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm
basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Es ist Ihnen gestattet, das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Paragraph 2) als Objekt
code oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 zu kopieren und zu
verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
a) Sie liefern das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode
auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung nach den Bedingungen
der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss; oder
b) Sie liefern das Programm zusammen mit dem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot
aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des jeweiligen Quellcodes zur Verfügung
zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch die Anfertigung der Kopie(n) anfallen –, wobei
der Quellcode nach den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch übli
chen Medium weitergegeben wird; oder
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