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SICHERHEITSHINWEISE
1. Die Geräte sind nach DIN EN 13240 geprüft (Typenschild).
2. Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren nationalen und
europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen (z.B. DIN 18896, DIN
4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN 15287 u.a.) sowie feuerpolizeili-
che Bestimmungen (z.B. FeuVo) zu beachten. Lassen Sie das Gerät nur von einem qualifi-
zierten Fachmann aufstellen und anschließen. Zur korrekten Funktion Ihres Gerätes muss
der Schornstein, an den sie das Gerät anschließen wollen, in einwandfreiem Zustand und
mind. bis 400°C belastbar sein.
3. Vor Erstinbetriebnahme und vor dem Schornsteinanschluss, die Bedienungsanleitung gründ-
lich durchlesen und den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / Bezirksbeauftragte in-
formieren.
4. Zur einwandfreien Funktion des Gerätes muss der Schornsteinzug mind. 12 - 15 Pa Unter-
druck aufweisen und darf kurzzeitig 18 Pa betragen.
5. Es wird empfohlen bei Aufstellung der Geräte saubere Baumwollhandschuhe zu tragen, um
Fingerabdrücke, die später schwierig zu entfernen sind, zu vermeiden.
6. Im Interesse der Luftreinhaltung und der sicheren Funktion des Gerätes sollten die in der
Bedienungsanleitung angegebenen max. Brennstoffaufgabemengen nicht überschritten
werden und die Türen der Geräte geschlossen sein, da sonst die Gefahr des Überheizens
besteht, was zu Beschädigungen am Gerät führen kann. Beschädigungen solcher Art, un-
terliegen nicht der Garantiepflicht.
7. Die Türen der Geräte müssen während des Betriebes immer geschlossen sein.
8. Die zugelassenen Brennstoffe sind:
a. Naturbelassenes Scheitholz (bis max. 33cm Länge)
b. Braunkohlebriketts (siehe zulässige Brennstoffe in der Bedienungsanleitung)
9. Keine flüssigen Anzündhilfen verwenden. Zum anzünden sollten spezielle Anzünder oder
Holzwolle verwendet werden.
10. Die Verbrennung von Abfällen, Feinhackschnitzeln, Rinden, Kohlegruß, Spanplattenresten,
feuchtem und mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Pellets, Papier, Zeitungen, Pappe
o.ä. ist verboten!
11. Beim ersten Anheizen könnte es zu Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung kommen.
Unbedingt für gute Raumbelüftung sorgen (Fenster und Türen öffnen) und mindestens eine
Stunde auf max. Nennwärmeleistung heizen. Sollte beim ersten Heizvorgang die max. Tem-
peratur nicht erreicht werden, so können diese Erscheinungen auch später noch auftreten.
12. Die Bedienelemente und die Einstelleinrichtungen sind entsprechend der Bedienungsanlei-
tung einzustellen. Bitte benutzen Sie bei heißem Gerät die Hilfswerkzeuge oder einen
Schutzhandschuhe zur Bedienung.
13. Beim Öffnen der Heiztür kann es bei Fehlbedienung oder bei nicht ausreichendem Schorn-
steinzug zu Rauchaustritt kommen. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Heiztür nur lang-
sam, zuerst einen Spalt und nach ein paar Sekunden ganz geöffnet werden darf. Außerdem
soll vor dem Öffnen der Heiztür zum nachlegen von Brennstoff nur noch das Glutbett im
Brennraum vorhanden sein, das heißt, es dürfen keine Flammen mehr sichtbar sein.
14. Verpuffungsgefahr!! Immer vor dem Öffnen der Brennraumtüre, zuvor die Luftzufuhr
langsam auf Maximum öffnen! Warten Sie nach dem öffnen der Luftzufuhr ausreichend
lange. Erst nachdem das Feuer bzw. die Glut auflodert, öffnen Sie die Heiztüre. Wenn Sie
nach diesem Muster vorgehen, können Sie sicher sein, nie eine Verpuffung erleben zu
müssen, denn sollte wirklich unverbranntes Verbrennungsgas im Brennraum gewesen sein,
hätten Sie dieses mit dieser Vorgehensweise verhindert. Also, nach jeder
Brennstoffaufgabe den Primärluftregler zuvor ganz öffnen und erst wieder nach entzünden
der Brennstoffauflage einstellen.
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