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7. SICHERHEITSHINWEISE
1. Die Geräte sind nach DIN EN 12815 geprüft (Typenschild).
2. Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren nationa-
len und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen (z.B.
DIN 18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN 15287 u.a.)
sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVo) zu beachten. Lassen Sie das Gerät
nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschließen. Zur korrekten Funk-
tion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den sie das Gerät anschließen wollen, in
einwandfreiem Zustand und mind. bis 400°C belastbar sein.
3. Vor Erstinbetriebnahme und vor dem Schornsteinanschluss, die Bedienungsanleitung
gründlich durchlesen und den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / Bezirks-
beauftragte informieren.
4. Zur einwandfreien Funktion des Gerätes muss der Schornsteinzug mind. 12 max. 15
Pa Unterdruck aufweisen und darf kurzzeitig 18 Pa betragen.
5. Es wird empfohlen bei Aufstellung der Geräte saubere Baumwollhandschuhe zu tra-
gen, um Fingerabdrücke, die später schwierig zu entfernen sind, zu vermeiden.
6. Im Interesse der Luftreinhaltung und der sicheren Funktion des Gerätes sollten die in
der Bedienungsanleitung angegebenen max. Brennstoffaufgabemengen nicht über-
schritten werden und die Türen der Geräte geschlossen sein, da sonst die Gefahr des
Überheizens besteht, was zu Beschädigungen am Gerät führen kann. Beschädigungen
solcher Art, unterliegen nicht der Garantiepflicht.
7. Die Türen der Geräte müssen während des Betriebes immer geschlossen sein.
8. Die zugelassenen Brennstoffe sind:
- Naturbelassenes Scheitholz (bis max. 33cm Länge)
- Braunkohlebriketts (siehe zulässige Brennstoffe in der Bedienungsanleitung)
9. Keine flüssigen Anzündhilfen verwenden. Zum anzünden sollten spezielle Anzünder
oder Holzwolle verwendet werden.
10. Die Verbrennung von Abfällen, Feinhackschnitzeln, Rinden, Kohlegruß, Spanplatten-
resten, feuchtem und mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Pellets, Papier, Zeitun-
gen, Pappe o.ä. ist verboten!
11. Beim ersten Anheizen könnte es zu Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung kom-
men. Unbedingt für gute Raumbelüftung sorgen (Fenster und Türen öffnen) und min-
destens eine Stunde auf max. Nennwärmeleistung heizen. Sollte beim ersten Heizvor-
gang die max. Temperatur nicht erreicht werden, so können diese Erscheinungen auch
später noch auftreten.
12. Die Bedienelemente und die Einstelleinrichtungen sind entsprechend der Bedienungs-
anleitung einzustellen. Bitte benutzen Sie bei heißem Gerät die Hilfswerkzeuge oder
einen Schutzhandschuhe zur Bedienung.
13. Beim Öffnen der Heiztür kann es bei Fehlbedienung oder bei nicht ausreichendem
Schornsteinzug zu Rauchaustritt kommen. Es ist unbedingt zu beachten, dass die
Heiztür nur langsam, zuerst einen Spalt und nach ein paar Sekunden ganz geöffnet
werden darf. Außerdem soll vor dem Öffnen der Heiztür zum nachlegen von Brennstoff
nur noch das Glutbett im Brennraum vorhanden sein, das heißt, es dürfen keine Flam-
men mehr sichtbar sein.
14. Um einer Verpuffung vorzubeugen, ist darauf zu achten, dass das Brenngut (insbeson-
dere Holz) nie mit zu starker Sauerstoffreduktion gefeuert wird. Holz darf nicht „ko-
kelnd" verfeuert werden. Vor dem nachlegen den Luftregler kurzzeitig öffnen.
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