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2.5 Verbrennungsluft
Die Geräte arbeiten raumluftabhängig. Eine ausreichende Verbrennungsluftversor-
gung ist zwingend notwendig. Unterdrücke im Aufstellraum sind nicht zulässig. Daher
sind bei der Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen (z.B. Lüftungsanlagen,
Dunstabzugshauben, pneumatische Fördereinrichtungen etc.) die einschlägigen techni-
schen Regeln / Vorschriften zu beachten (u.a. in Deutschland Kombination Lüftung -
Feuerstätte nur in Ausführung nach §4 FeuVo zulässig). r den Verbrennungsvorgang
wird permanent Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der Regel reichen hierzu die vorhande-
nen Undichtheiten des Aufstellraumes aus. Der Kaminofen wird mit einem integriertem
Außenluftanschluss (Ø 100 mm) geliefert, der optional angeschlossen werden kann.
Eventuelle Arbeiten für die Verbrennungsluftversorgung von Außen oder von Kellerräu-
men dürfen nur durch einen ausgebildeten Fachbetrieb (Heizungs- oder Luftheizungs-
bau) durchgeführt werden.
Die Dimensionierung und Ausführung der Verbrennungsluftleitung muss inklusive der
Sicherheitsreserven eine Luftzufuhr von ca. 25 m³/h sicherstellen.
Für die Luftleitung dürfen nur glatte Rohre mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm
verwendet werden. Die Luftleitung sollte außerdem mit einer Absperrklappe in
Ofennähe versehen werden, muss fachgerecht ausgeführt werden und u.a. in den Bö-
gen Revisionsöffnungen für den Schornsteinfeger haben. Die Leitung sollte nicht länger
als 4 m sein und nicht mehr als 3 Biegungen aufweisen. Führt die Leitung ins Freie, soll
sie mit einem geeigneten Windschutz und Gitter versehen werden, muss fachgerecht
gegen Schwitzwasser gedämmt werden und die Verbrennungsluft darf nicht unter C
dem Kaminofen zugeführt werden (vorgewärmt).
Wichtige Hinweise zum Thema raumluftabhängiger bzw.
raumluftunabhängiger Betrieb:
(gültig für Deutschland. Stand Januar 2005)
Punkt 1:
Die Kaminöfen sind als raumluftabhängige Kaminöfen nach DIN EN 13240 geprüft.
Die Kaminöfen entnehmen die gesamte Verbrennungsluft über den zentralen Luftan-
saugstutzen aus dem Aufstellraum. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luft-
zuführung angeschlossen werden. Auch mit dieser dichten Luftzuführung erfüllen die
Kaminöfen nicht die Anforderungen an einen raumluftunabhängigen Betrieb.
Punkt 2:
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen (z.B. kontrollierte Be- und Entlüf-
tungsanlagen, Dunstabzug o.ä.) ist somit in Deutschland der §4 der Feuerungsverord-
nung (FeuVo) maßgeblich. Hier ist u.a. festgelegt, dass der Ofen und raumlufttechni-
sche Anlage gegenseitig zu überwachen sind (z.B. über einen Differenzdruckwächter)
oder eine Lüftungsanlage einzubauen ist, die eine Zulassung für Festbrennstofffeue-
rungen hat und dem Aufstellraum die notwendige Verbrennungsluft (ca. 40 m
3
/h) für die
Feuerstätte zusätzlich zuführt.
Punkt 3:
Bitte beachten Sie immer – in Absprache mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfe-
germeister – die jeweils gültigen örtlichen Vorschriften und Regeln. Für Änderungen
nach Drucklegung dieser Anleitung können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen
behalten wir uns vor.
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