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2.5 Verbrennungsluft
Für den Verbrennungsvorgang wird permanent Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der Re-
gel reicht die vorhandene Luft im Aufstellraum aus.
Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, Vorhandensein von mechanischen Entlüf-
tungen (z.B. Küche oder Bad) oder weiteren Feuerstätten (auch Gastherme) in der Woh-
nung, kann die einwandfreie Luftversorgung empfindlich gestört werden. Wenn dies zu-
trifft, besteht die Möglichkeit, die Verbrennungsluft direkt von außen oder aus einem
anderen, genügend belüfteten Raum (z.B. Keller) zuzuführen.
Die Öfen bieten serienmäßig hierfür den zentralen Luftansaugstutzen Ø 123 mm auf der
Unterseite.
Für die Luftleitung sollten nur glatte Rohre mit einem Mindestdurchmesser von
125 mm verwendet werden. Die Luftleitung sollte außerdem mit einer Absperrklappe in
Ofennähe versehen werden, muss fachgerecht ausgeführt werden und u.a. in den Bö-
gen Revisionsöffnungen für den Schornsteinfeger haben, sowie fachgerecht gegen
Schwitzwasser gedämmt werden. Die Leitung sollte nicht länger als 4 m sein und nicht
mehr als 3 Biegungen aufweisen. Führt die Leitung ins Freie, soll sie mit einem geeig-
neten Windschutz und Insektengitter versehen werden.
Wichtige Hinweise zum Thema raumluftabhängiger bzw. raum-
luftunabhängiger Betrieb:
(gültig für Deutschland. Stand Januar 2005)
Punkt 1:
Die Kaminöfen sind als raumluftabhängige Öfen nach EN 13240/13229 geprüft. Die Kamin-
öfen entnehmen die gesamte Verbrennungsluft über den zentralen Luftansaugstutzen aus
dem Aufstellraum. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luftzuführung angeschlos-
sen werden. Auch mit dieser dichten Luftzuführung erfüllen die Kaminöfen nicht die Anfor-
derungen an einen raumluftunabhängigen Betrieb.
Punkt 2:
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen (z.B. kontrollierte Be- und Entlüftungs-
anlagen, Dunstabzug o.ä.) ist somit in Deutschland der §4 der Feuerungsverordnung
(FeuVO) maßgeblich. Hier ist u.a. festgelegt, dass der Ofen und raumlufttechnische Anlage
gegenseitig zu überwachen sind (z.B. über einen Differenzdruckwächter) oder eine Lüftungs-
anlage einzubauen ist, die eine Zulassung für Festbrennstofffeuerungen hat und dem Auf-
stellraum die notwendige Verbrennungsluft für die Feuerstätte zusätzlich zuführt.
Punkt 3:
Bitte beachten Sie immer in Absprache mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister die jeweils gültigen örtlichen Vorschriften und Regeln. Für Änderungen nach Druck-
legung dieser Anleitung können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen behalten wir
uns vor.
Die o.g. Sicherheitseinrichtungen ersetzen keine fachhandwerkliche Planung und
Auslegung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung.
Im Rahmen der Abnahme hat der Bezirksschornsteinfegermeister die ausreichende
Verbrennungsluftversorgung / Gesamtinstallation zu prüfen.
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