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Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen
unter dem Ofen sowie von der Feuerraumöffnung 50 cm nach Vorne und 30 cm
seitlich durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein,
Glas oder einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
2.4 Schornsteinanschluss
ACHTUNG!
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbun-
den sein. Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das
Verbindungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen Quer-
schnitt haben wie der Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke
über 0,5 m sollen zum Schornstein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht
wärmegeschützt oder senkrecht geführt sind, sollen nicht
länger als einen Meter sein.
Es sind die Forderungen der Feuerungsverordnung
(FeuVO), die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für
den Schornstein die DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160
und der DIN EN 15287 zu beachten. Verbindungstücke
müssen nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen / Materia-
lien) muss nach Angaben des Herstellers des Verbin-
dungsstückes eingehalten werden.
ACHTUNG!
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame Höhe
unter 4m, bei Mehrfachbelegung 5m liegt, sollte vermieden werden. Ausschlaggebend
dazu ist die Berechnung nach EN 13384. / Daten zur Schornsteinberechnung Kapitel
3. /
An dem zum Anschluss des Ofens vorgesehenen Schornstein dürfen höchstens zwei
weitere Feuerstätten angeschlossen sein.
X
Bild 10
In der Regel kann der Ofen mit einen
Bogen direkt an den Schornstein
angeschlossen werden.
Bei geringem Schornsteinzug sollte der
Ofen durch ein Senkrechtes Abgasrohr,
dass als Anlaufstrecke dient, mit dem
Schornstein verbunden werden.
Bild 11
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