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5. Die Garantiefrist wird durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung weder erneuert,
noch verlängert. Die Garantiefrist für später eingebaute Teile endet mit der
Gerätegarantie.
6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung sind wir bereit, auf Wunsch des Käufers bis 6
Monate ab Lieferdatum des zunächst gelieferten Kaufgegenstandes kostenfrei Ersatz
zu liefern, den Kaufpreis herabzusetzen oder den Kaufgegenstand zurückzunehmen.
Letzteres gilt nicht, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist.
7. Andere Ansprüche als die hier erwähnten sind ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für den Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige Schäden,
die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer
Pflichtverletzung durch uns steht die unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Unberührt bleiben die Fälle, in denen zwingend gehaftet
wird, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder gegebenenfalls bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer etwaig zwingenden Haftung
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für die
Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr.
8. Die Garantie wird zusätzlich zu den Ansprüchen des Kunden gegen seinen Händler
aus dem Kaufvertrag gewährt. Bei Lieferung von Geräten oder Teilen, die wir nicht
herstellen, haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in dem
Umfang, in welchem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns
gegenüber übernehmen.
Sollte Ihr Gerät trotz richtiger Bedienung und einwandfreiem Anschluss nicht zu Ihrer
Zufriedenheit arbeiten, melden Sie das bitte dem Kundendienst.
Transportschäden werden nur dann anerkannt und beseitigt, wenn eine
Schadensaufnahme des Spediteurs oder eine bahnamtliche Bescheinigung vorliegt, oder
wenn unverzüglich glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Verursachung bei WAMSLER
liegt.
Auch nach Beendigung der Garantiezeit steht Ihnen unsere Kundendienstorganisation auf
Wunsch gerne zur Verfügung.
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