•an Tankstellen und Tankanlagen.
•an Orten, an denen sich leicht entzündbare Gase
oder Stäube bilden können, sowie an Orten, an
denen leicht entflammbare Flüssigkeiten oder feste
Materialien lagern (z. B. in der Nähe von Kraftstoff-,
Kohlen- und Holzstaub, Getreidelagern, trockenem
Gras und Laub, Kartonagen, Papier usw.).
•in geschlossenen Räumen (z. B. Garage), auch nicht
mit Zeitvorwahl oder Telestart.