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verwenden. Dach- Heck- und andere Träger, die
amtlich zugelassen sind, sind verkehrssicher.
Sie müssen in Deutschland eine Zulassung nach
§ 22 StVZO haben. Achten Sie z. B. auf ein GS-
Zeichen. Schlechte Fahrrad-Träger können zu
Unfällen führen. Passen Sie Ihr Fahrverhalten
der Last auf Ihrem Autodach an.
Die Gesamthöhe Ihres Fahrzeugs
verändert sich, wenn Sie ein Pede-
lec auf dem Dach transportieren!
Befestigen Sie das Pedelec sorgfältig, damit es
sich nicht vom Träger lösen kann. Dies könnte
zu schweren Verkehrsunfällen führen. Kontrollie-
ren Sie die Befestigung mehrfach während des
Transports. Lose Teile (Werkzeug, Luftpumpe,
Taschen oder Kindersitze) können sich während
der Fahrt lösen und andere Verkehrsteilnehmer
gefährden. Entfernen Sie alle losen Teile vor der
Abfahrt. Nur dann darf das Pedelec an Lenker,
Lenkervorbau, Fahrradsattel oder Sattelstütze
befestigt werden, wenn der Träger-Hersteller
dies vorsieht. Verwenden Sie keine Befestigun-
gen, die Schäden an der Gabel oder Rahmen
verursachen können.
Befestigen Sie das Pedelec nie an
Bauteilen aus Carbon.
Auch die Hersteller von Anbauteilen und Zubehör
halten Informationen zu Verwendung und Monta-
ge auf Ihren Internetseiten bereit. Informieren Sie
sich, wenn Sie etwas Neues nutzen.
Mit dem Zug
Es gelten die gleichen Regelungen wie beim
Transport eines Fahrrades. Es empehlt sich,
den Akku vor dem Besteigen der Bahn und bis
zum Verlassen herauszunehmen.
Im öffentlichen Nahverkehr herrschen unter-
schiedliche Regelungen, was den Transport bzw.
die Mitnahme von Pedelecs betrifft. Informieren
Sie sich schon vor Antritt der Fahrt über die Mög-
lichkeiten, Busse und Bahnen zu nutzen. Die
deutsche Bahn erlaubt die Mitnahme in IRE, RE
und RB Zügen, hier gibt es spezielle Pedelec /
Fahrrad-Stellplätze. Fahren Sie mit einem IC /
EC-Zug, müssen Sie einen Platz für das Pedelec
frühzeitig reservieren.
Im Flugzeug
Hier müssen Sie den Akku als Gefahrgut trans-
portieren. Dafür müssen Sie ihn besonders kenn-
zeichnen. Befragen Sie hierzu Ihre Fluglinie.
Informieren Sie sich ebenfalls bei der Fluggesell-
schaft über die Regelungen zum Transport von
Sportgeräten / Fahrrädern / Pedelecs.
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