Anleitung Loft
Installation
Die örtlichen Bauvorschriften, die Landesbauordnung
und feuerpolizeiliche Vorschriften müssen unbedingt
beachtet werden!
Vor Aufstellung des Loft muß grundsätzlich der zu-
ständige Bezirksschornsteinfegermeister informiert
werden. Ein eventueller Termin für die Überprüfung
der Installation und Erteilung der Betriebserlaubnis
muss rechtzeitig mit ihm abgesprochen werden.
Schornstein
Der Ofen muss an einen für feste Brennstoffe geeig-
neten Schornstein angeschlossen werden. Für die
Schornsteinbemessung gilt DIN 4705. Für eine
Berechnung können die Werte aus der Tabelle ›Tech-
nische Daten‹ (siehe Seite 4) übernommen werden.
Verbrennungsluft
Für den Verbrennungsvorgang wird permanent
Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der Regel reicht die
vorhandene Luft im Aufstellraum aus.
Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, Vorhan-
densein von mechanischen Entlüftungen (z. B. Küche
oder Bad) oder weiteren Feuerstätten (auch Gasther-
me) in der Wohnung kann die einwandfreie Luftver-
sorgung empfindlich gestört werden. Wenn dies
zutrifft besteht die Möglichkeit, die Verbrennungsluft
direkt von außen oder aus einem anderen, genügend
belüfteten Raum (z. B. Keller) zuzuführen.
Für die Luftleitung sollten nur glatte Rohre mit einem
Mindestdurchmesser von 80 mm verwendet und mit
einer Absperrklappe in Ofennähe versehen werden.
Die Leitung sollte nicht länger als 4 m sein und nicht
zu viele Biegungen enthalten. Führt die Leitung
ins Freie, soll sie mit einem geeigneten Windschutz
versehen werden.
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