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4. Inbetriebnahme / Befüllen der Anlage
Vor Inbetriebnahme beachten!
Je nach Heizungsanlage muss die sicherheitstechnische Ausrüstung
durch einen Heizungsfachhandwerker geprüft werden.
Die Heizungsanlage muss vollständig mit Wasser gefüllt sein. Die Wasser-
qualität für Heizungsanlagen wird in Abhängigkeit von der Kesselleistung
und der Betriebstemperatur der Heizungsanlage durch die VDI 2035 und die
„VdTÜV-Richtlinien für die Wasserbeschaffenheit bei Heißwassererzeugern
in Heizungsanlagen“ geregelt. Die „Hinweise zur Wasseraufbereitung“ in der
Montageanleitung und das „Anlagen- und Betriebsbuch zur Aufbereitung von
Heizungswasser für Gasbrennwertgeräte mit Aluminiumwärmetauscher“ sind
zu beachten.
Anlagendruck beachten! Gegebenenfalls Wasser nachfüllen.
Keinesfalls Heizungswasser für Gebrauchszwecke entnehmen!
Prüfen, ob die Be- und Entlüftung des Aufstellraumes gemäß den örtlichen
Vorschriften gewährleistet ist.
Die Luftzufuhr zum Heizkessel darf nicht behindert werden, es besteht
sonst Erstickungsgefahr.
Keine Gegenstände direkt an den Heizkessel stellen, sondern mindes-
tens 40 cm Abstand halten. Es besteht sonst Brandgefahr.
Gegebenenfalls Wasser nachfüllen. Beim Befüllen der Heizungsanlage müssen
die Absperreinrichtungen geöffnet sein.
AmKessel-Füll-undEntleerungshahn(KFE-Hahn)Wasserschlauchanschlie-
ßen und Wasser über eine Aufbereitungsanlage befüllen.
KFE-Hahn öffnen und Heizungsanlage mit mäßiger Fließgeschwindigkeit bis
ca. 1,5 bar befüllen. Wasserdruck am Manometer beachten.
Anlage entlüften. Da Heizungswasser erst nach mehrstündigem Heizbetrieb
vollständig entgast, ist ein Nachfüllen am Kessel erforderlich.
Anlage grundsätzlich gefüllt lassen - außer bei Frostgefahr.
Die zum Füllen der Anlage notwendige Verbindung zwischen Trink- und
Heizwasser ist nach dem Füllen wieder zu lösen! Es besteht sonst
die Gefahr, dass Trinkwasser durch Heizwasser verunreinigt wird!
Es ist die EN 1717 zu beachten!
Die Heizungsanlage nur in kaltem Zustand befüllen. Es besteht sonst die
Gefahr von Undichtigkeiten aufgrund von Spannungsrissen am Kesselkörper.
Beim Nachfüllen der Heizungsanlage sind die „Hinweise zur Wassseraufbe-
reitung“ in der Montageanleitung zu beachten.
Es besteht die Gefahr der Überhitzung, wenn das Gerät ohne
Wasser betrieben wird!
Der Wasserdruck muss regelmäßig kontrolliert werden. Der Anlagendruck muss
zwischen 1,5 und 2,5 bar betragen. Das Nachfüllen wird Ihnen vom Fachmann
erklärt. Dem Heizwasser dürfen keine Zusatzmittel beigemischt werden, da
sonst Bauteile angegriffen werden.
Die Siphons an der Kondensatwanne und an der Kondensatfalle müssen
montiert und befüllt sein.
Befüllen und Entlüften der Anlage
Kontrolle des Wasserdruckes in
der Heizungsanlage
Befüllen der Siphons
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