Gesetzliche Bestimmungen
WorkCentre 7425/7428/7435
Benutzerhandbuch
264
Europa
Richtlinie zu Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen
Das Faxmodul wurde gemäß der Richtlinie 1999/5/EG europaweit zur Anschaltung als einzelne
Endeinrichtung an das öffentliche Fernsprechnetz zugelassen. Aufgrund von Unterschieden in den
öffentlichen Fernsprechnetzen der einzelnen Länder kann die Zulassung alleine keinen störungsfreien
Betrieb an jeder Netzendstelle gewährleisten.
Beim Auftreten von Problemen ist der örtliche Händler die erste Anlaufstelle.
Das Gerät entspricht ES 203 021-1, -2, -3, einer technischen Spezifikation für Endgeräte für analog
geschaltete Fernsprechnetze im europäischen Wirtschaftsraum. Der Ländercode kann vom Benutzer
selbst eingerichtet werden. Einzelheiten hierzu liefert die Kundendokumentation. Der Ländercode ist
vor Inbetriebnahme dieses Geräts im Netzwerk einzurichten.
Das Gerät ist sowohl puls- als auch tonwahlfähig (DTMF-Betrieb), es wird jedoch empfohlen, das
DTMF-Verfahren zu benutzen. DTMF-Signale ermöglichen zuverlässige und schnellere Wählverbindungen.
Änderungen am Gerät oder die Verwendung einer externen Steuerungssoftware können zur Ungültigkeit
der Produktzertifizierungen führen, sofern sie nicht ausdrücklich durch Xerox genehmigt wurden.
Warnhinweis der New Zealand Telecom
1. Die Gewährung eines Telepermit für eine beliebige Komponente eines Endgeräts bedeutet nur,
dass Telecom die Einhaltung der Mindestbedingungen für Verbindungen zu ihrem Netz anerkennt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt von der Telecom zugelassen ist. Die Telecom gibt
hierauf keinerlei Gewährleistung. Außerdem bedeutet dies keinerlei Garantie, dass eine
Komponente ordnungsgemäß mit einer anderen Komponente eines Geräts einer anderen Marke
oder eines anderen Modells, für das ein Telepermit ausgestellt wurde, funktioniert oder dass ein
Produkt mit den Netzdiensten der Telecom kompatibel ist.
Möglicherweise funktioniert das Gerät bei den angegebenen höheren Datengeschwindigkeiten
nicht mehr einwandfrei. Verbindungen mit 33,6 KBit/s und 56 KBit/s werden bei einigen
PSTN-Implementierungen möglicherweise auf langsamere Bitraten beschränkt. Telecom
übernimmt keine Haftung für Störungen unter solchen Bedingungen.
2. Bei Geräteschäden müssen Sie die Verbindung zu diesem Gerät sofort trennen und
ordnungsgemäß entsorgen oder reparieren lassen.
3. Dieses Modem darf nicht auf eine Weise genutzt werden, die ein Ärgernis für andere
Telecom-Benutzer darstellt.
4. Dieses Gerät ist mit Pulswahl ausgestattet, während der Telecom-Standard DTMF ist. Es gibt keine
Garantie, dass die Telecom-Leitungen die Unterstützung für Pulswahl ewig fortsetzt.
5. Die Verwendung der Pulswahl kann beim Anschluss dieses Geräts an dieselbe Leitung wie ein
anderes Gerät zu einem Klingeln oder Geräusch führen und auch eine falsche Antwortbedingung
auslösen. Falls solche Probleme auftreten, soll der Benutzer sich NICHT an den Telecom Faults
Service wenden.
6. Die bevorzugte Wählmethode ist DTMF, da diese Methode schneller ist als Pulswahl (dekadisch)
und in fast allen Vermittlungsstellen in Neuseeland verfügbar ist.