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Begrenzte Garantie für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
und die Schweiz
Herzlichen Dank, dass Sie sich für ein Yamaha Produkt entschieden haben. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass
die Garantie für das Yamaha-Produkt in Anspruch genommen werden muss, wenden Sie sich bitte an den Händler,
bei dem es gekauft wurde. Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich bitte and die Yamaha
Repräsentanz in Ihrem Land. Auf unserer Internetseite (http://www.yamaha-hifi.com/ oder http://www.yamaha-
uk.com/ für Einwohner Großbritanniens) finden Sie alle Einzelheiten.
Wir garantieren für einen Zeitraum von zwei Jahren ab ursprünglichem Kaufdatum, dass dieses Produkt frei von
Verarbeitungs- oder Materialfehlern ist. Yamaha verpflichtet sich, gemäß der nachstehend angeführten
Bedingungen, ein fehlerhaftes Produkt (oder Teile desselben) kostenfrei (gilt für Teile und Arbeit) zu reparieren
oder auszutauschen. Diese Entscheidung obliegt ausschließlich Yamaha. Yamaha behält sich vor, das Produkt
gegen ein in Art und/oder Wert und Zustand ähnliches Produkt auszutauschen, wenn das entsprechende Modell
nicht mehr erzeugt wird, oder die Reparatur als unrentabel angesehen wird.
Bedingungen
1. Dem defekten Produkt MUSS die Originalrechnung oder der Originalkaufbeleg (der Beleg muss das
Kaufdatum, den Produkt-Code und den Namen des Händlers aufweisen) beigelegt werden, ebenso eine
Fehlerbeschreibung. Bei Fehlen einer eindeutigen Kaufbestätigung behält sich Yamaha das Recht vor, den
kostenfreien Service abzulehnen und das Produkt auf Kosten des Kunden zu retournieren.
2.
Das Produkt MUSS von einem AUTORISIERTEN Yamaha-Händler innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) oder der Schweiz gekauft worden sein.
3.
Es wurden keine wie auch immer gearteten Änderungen am Produkt vorgenommen, außer diese wurden von Yamaha
schriftlich genehmigt.
4.
Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen:
a. Regelmäßige Wartung und Reparatur oder Austausch von Verschleißteilen.
b. Schaden durch:
(1) Vom Kunden selber oder von nichtbefugten Dritten ausgeführte Reparaturen.
(2) Unsachgemäße Verpackung oder Handhabung während des Transports vom Kunden. Beachten Sie bitte,
dass die sachgerechte Verpackung des zur Reparatur gebrachten Produkts in der Verantwortung des
Retournierenden liegt.
(3) Unsachgemäße Verwendung, einschließlich der, jedoch nicht beschränkt auf, (a) die Verwendung des
Produkts zu anderen als den normalen Zwecken oder Behandlung entgegen die Anweisungen Yamahas
zur korrekten Handhabung, Wartung oder Lagerung und (b) die Installierung oder Verwendung des
Produkts auf andere Weise als dies den technischen oder Sicherheitsstandards jenes Landes entspricht, in
dem das Produkt verwendet wird.
(4) Unfälle, Blitzschlag, Wasser, Feuer, ungeeignete Belüftung, Auslaufen der Batterie oder jedem anderen
Grund, den Yamaha nicht beeinflussen kann.
(5) Defekte an jenem System, an welches dieses Produkt angeschlossen wird und/oder die Inkompatibilität
mit Produkten anderer Hersteller.
(6) Die Verwendung eines nicht von Yamaha in den EWR und/oder die Schweiz importierten Produkts, wenn
dieses Produkt nicht den technischen oder Sicherheitsstandards jenes Landes, in dem es verwendet wird,
und/oder der standardisierten Produktspezifikation für von Yamaha im EWR und/oder der Schweiz
vertriebene Produkte, entspricht.
5.
Wenn es Unterschiede in den Garantiebedingungen zwischen jenem Land in dem das Produkt gekauft wurde, und jenem
in dem das Produkt verwendet wird, finden die Garantiebedingungen jenes Landes Anwendung, in dem das Produkt
verwendet wird.
6.
Yamaha kann für keinerlei Verluste oder Schäden, ob direkt, in Konsequenz oder anderweitig, verantwortlich gemacht
werden, außer bezüglich der Reparatur oder des Ersatzes eines Produkts.
7.
Legen Sie bitte Kopien aller persönlichen Einstellungen und Daten an, da Yamaha weder für irgendwelche Änderungen
noch für den Verlust solcher Daten verantwortlich gemacht werden kann.
8.
Diese Garantie beeinflusst nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte unter dem geltenden nationalen Recht oder die
Verbraucherrechte gegenüber dem Händler, die durch einen Kaufvertrag entstehen.
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