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gesetzliche Vorschriften /
Richtlinien
Deutschland Österreich Frankreich Niederlande
ab 01.01.2017
Belgien Schweiz Großbritannien
Einstufung Leichtkraftrad (L1e) Leichtkraftrad (L1e) Motorfahrrad Moped
Kindersitz erlaubt, beachte Helmpflicht; keine Freigabe von Winora-Staiger GmbH
erlaubt
F1
, keine Freigabe von
Winora-Staiger GmbH
erlaubt, beachte Helmpflicht;
keine Freigabe von Winora-
Staiger GmbH
erlaubt, aber keine Freigabe von
Winora-Staiger GmbH
nicht erlaubt
Kinderanhänger nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
erlaubt, aber keine Freigabe von
Winora-Staiger GmbH
nicht erlaubt
Transportanhänger erlaubt
D1
, aber keine Freigabe von Winora-Staiger GmbH
erlaubt
F1
, keine Freigabe von
Winora-Staiger GmbH
erlaubt
N1
, aber keine Freigabe
von Winora-Staiger GmbH
erlaubt, wenn nicht breiter als
75cm
erlaubt, aber keine Freigabe von
Winora-Staiger GmbH
nicht erlaubt
Helmpflicht ja, geeigneter Helm
D2
ja, Mopedhelm ja, Mopedhelm ja, Mopedhelm ja, Fahrradhelm Ja, Motorradhelm
Radwegnutzung
außerorts: ja, allerdings keine
Pflicht
innerorts: nein, Radwegnutzung
nur mit Zusatzschild „Mofa“
nicht erlaubt
außerorts: ja, allerdings keine
Pflicht
innerorts: je nach örtlichen
Behörden nur mit Zusatzschild
„Mofa“
nein. auf gemischten Fahrrad- &
Mopedweg innerorts freiwillig
mit max. 30 km/h oder auf
Straße (max. 45 km/h), außerorts
verpflichtend wenn vorhanden,
max. 40 km/h, ansonsten Straße
(max. 45 km/h)
an Straßen mit zul. Höchstge-
schwindigkeit <50km/h darf
Radweg benutzt werden, bei
>50km/h muss Radweg benutzt
werden. Ggf. Ausnahmen
gekennzeichnet durch spezielles
Schild am Radweg
obligatorisch nicht erlaubt
Forstwegnutzung bzw. für Kraft-
fahrzeuge gesperrte Wege
nicht erlaubt - nur für Kraftfahrzeug freigegeben Straßen und Wegen
zulässig mit abgeschaltetem
Motor oder
wenn vmax 20 km/h und
Tretunterstützung 25km/h
nicht erlaubt
Zulassungspflicht nein ja ja ja ja nein ja, wie Motorrad
Versicherungspflicht ja ja ja - Versicherungsaufkleber ja ja ja ja
Nummernschild ja - Versicherungskennzeichen ja - Nummernschild ja - Nummernschild ja - Nummerschild (gelb) ja ja - Versicherungskennzeichen ja
Fahrerlaubnis notwendig
nein - Geburtsdatum vor
01.04.65
ja - Geburtsdatum nach 01.04.65,
ab 15 Jahren möglich, mind.
“Mofa Prüfbescheinigung“
ja,
ab 15
Ö1
bzw. 16 Jahren
Führerschein Klasse AM
nein - Geburtsdatum vor
01.01.88
ja - Geburtsdatum nach 01.01.88
ab 14 Jahren
Führerschein Klasse AM
ja
ab 16 Jahren
Klasse AM
ja
ab 16 Jahren
Klasse A3
ja
ab 14 Jahren möglich, mind.
Kategorie M
ja
ab 16 Jahren
EG-Übereinstimmungspapiere
ausreichend
ja ja
ja, Fahrzeugschein wird bei
Zulassung ausgestellt
ja ja
nein, Schweizer Fahrzeugaus-
weis notwendig - liegt bei in
der Schweiz gekauften Rädern
(zutreffend für Fa. Winora-Staiger
GmbH) bei
nein, müssen typgenehmigt sein
vom „Department of Transport
office“
Sonstiges
es muss eine Warnweste mitge-
führt werden
ab 01.01.2017 wird das S-Pe-
delec dem Moped gleichgestellt,
mit allen rechtlichen Pflichten
D1
nur mit bauartgeprüftem Kupplungssystem.
Ö1
nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
D2
Es existieren bis dato noch keine für geeignet befundenen Helme.
N1
nur erlaubt unter gewissen Voraussetzungen, z.B. Fahrtrichtungsanzeiger, nicht schwerer als die halbe Leermasse des S-Pedelecs,
diverse Rückstrahler erforderlich u.a.
F1
nur erlaubt unter gewissen Voraussetzungen nach französischer Verkehrsordnung und Regelungen hinsichtlich der Fahrzeugklasse L1e in Frankreich
Leerfelder: Zum Zeitpunkt des Drucks der Anleitung lagen uns hinsichtlich der betreffenden Thematik noch keine Informationen vor.
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