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Deutsch
Das Bundesamt für Post und Telekommunikation informiert
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
Dieser Rundfunkempfänger darf im Rahmen der gültigen
“Allgemeingenehmigung für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger”
1)
in der
Bundesrepublik Deutschland betrieben werden. Beachten Sie bitte, daß
danach mit dem Gerät nur die für die Allgemeinheit bestimmten
Aussendungen empfangen werden dürfen. Der Empfang anderer
Aussendungen (z.B. des Polizeifunks oder des Mobilfunks) ist nicht gestattet.
Dieses Gerät entspricht den zur Zeit geltenden europäischen Normen bzw.
deutschen technischen Vorschriften und ist zum Nachweis dafür
gekennzeichnet
2)
. Bitte überzeugen Sie sich selbst.
Die Kennzeichnung bietet Ihnen die Gewähr, daß die für das Gerät geltenden
Spezifikationen der elektromagnetischen Verträglichkeit eingehalten werden.
Das bedeutet, daß Störungen bei anderen Fernmeldeanlagen durch Ihr Gerät
sowie störende Beeinflussungen Ihres Gerätes durch andere
Fernmeldeanlagen weitgehend vermieden werden.
Sollten beim Betrieb Ihres Gerätes dennoch Störungen des Empfangs
auftreten, so wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Außenstelle des
Bundesamtes für Post und Telekommunikation.
1) Veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für Post und
Telekommunikation
2) Gültige Kennzeichnungen sind:
CE-Zeichen für Inverkehrbringen nach europäischen Normen
BZT-Zeichen mit Bundesadler und Konformitätsinhabernummer oder
BMPT-Zeichen mit Amtsblattverfügungsnummer für Inverkehrbringen
nach deutschen Normen bzw. Vorschriften
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