4.5 Elektroinstallation
4.5.1 Allgemeine Hinweise
Elektrische Anschlüsse, insbesondere der An-
schluss an das Netz, sollen erst nach Abschluss
allen anderen Montage- und Installationsarbeiten
erfolgen.
Bauseitige Installationen (Kabelkanäle etc.) sollen
nicht an der Kesselverschalung befestigt werden!
Die gesamte elektrische Installation der Wärme-
erzeugeranlage darf nur von einem konzessionierten
Fachmann ausgeführt werden.
Die einschlägigen Regeln der Technik sowie die
lokalen Vorschriften und Normen sind zu beachten.
4.5.2 Netzanschluss
Das Netzanschlusskabel sowie sämtliche externen
Anschlüsse auf die Kesselregelung müssen bau-
seitig geeignet verlegt werden.
Eine Freischalteeinrichtung nach DIN VDE 0116
muss bauseitig erstellt werden.
Die externe Speisung erfolgt mit 1-Phasen
Wechselstrom 230 VAC, 50 Hz, max. 16 A oder
3-Phasen Wechselstrom 400 VAC, 50 Hz, 10 A.
Das Gerät ist intern mit 6,3 AT (Brenner/Kessel) und
zusätzlich 6,3 AT pro Regler bzw. Zusatzmodul
abgesichert.
4.5.3 Brenneranschluss
entsprechend den Anforderungen des Brenners. Die elektrischen Anschlüsse des Brenners
(Stromversorgung und Steuerung) erfolgen bauseitig
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