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Anschluß des
Wasserablaufschlauches
Der Wasserablaufschlauch kann angeschlossen
werden:
1. am Syphonverschluß des Spülbeckens, mit einer
Schlauchschelle;
2. am Rand des Spülbeckens durch den
mitgelieferten Krümmer;
3. an einem festen Wandanschluß mit
Ablaufbelüftung, und mit einem Innendurchmesser
von mindestens 4 cm.
Der Anschluß des Wasserablaufes muß mindestens
30 cm und darf höchstens 100 cm über dem
Fußboden liegen.
Der Schlauch kann beliebig nach rechts oder links
geführt werden.
Knicke oder Quetschungen des Ablaufschlauches
sind zu verhindern, da dies den Wasserablauf
verlangsamen oder blockieren kann.
Eine eventuelle Verlängerung des Ablaufschlauches
darf 2 m nicht übersteigen und ihr
Innendurchmesser darf nicht kleiner sein, als der
des Ablaufschlauches am Gerät.
Auch bei eventuellen Anschluß-Stücken für den
Schlauchanschluß darf der Innendurchmesser nicht
kleiner als der des Ablaufschlauches sein.
Der Verlängerungsschlauch soll am Boden liegen,
und nur beim Ablauf emporsteigen.
Elektroanschluß
Elektroanschluß an 230V (50 Hz). Die elektrische
Hausanlage (Steckdose, Anschlußleitung, Sicherung
und Zähler) muß für diesen Anschlußwert ausgelegt
sein. Schließen Sie das Gerät nur an eine, den
VDE-Richtlinen entsprechende, Steckdose an.
Der Erzeuger lehnt jede Haftung für
eventuelle Unfälle ab, die durch
Nichtbeachtung dieser
Sicherheitsvorschriften entstehen.
Wichtig!
Unsere Geräte sind mit einer
Rücklaufsicherung ausgestattet, die das
Geschirrspülmaschine verhindert.Wenn
im Ablaufsyphon Ihres Spülbeckens ein
Rückschlagventil eingebaut ist, so kann
dies den korrekten Abwasserablauf der
Geschirrspülmaschine verhindern.
Deshalb empfehlen wir, dieses
Rückschlagventil zu entfernen.
Hocheinbau des Geschirrspülers
Wird der Geschirrspüler erhöht eingebaut (max
50 cm über dem Boden), so sind die in der
Zeichnung angegebenen Maße zu beachten
und eine Ablaufbelüftung einzubauen. Die
Ablaufbelüftung erhalten sie über Ihren
Händler oder den zuständigen Kundendienst.
Dieses Gerät entspricht den folgenden EG Richtlinien:
- 73/23/EWG vom 19.02.73 - Niederspannungsrichtlinie
-89/336/EWG vom 03.05.89 (einschließlich aller Änderungsrichtlinie) - EMV-Richtlinie