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DEUTSCH
Garantiebedingungen/Kundendienststellen
Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb einesGerätes aus dem
Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die
Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen
Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt
werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße
Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen
und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht
ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen
versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht
durch die Garantie gedeckt. Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.:
Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät innerhalb
angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten werden von
uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht
eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren
Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der
Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
5.Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem er
das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem
neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der
Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung
stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH