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5.Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung noch einen Neubeginn der
Garantiezeit für dieses Gerät;
ausgewechselte Teile gehen in unser
Eigentum über.
6.Mängelansprüche aus dieser Garantie
verjähren in zwei (2) Jahren ab dem
Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vom
Händler an den Verbraucher, der durch
Original-Kaufbeleg (Kassenzettel,
Rechnung) zu belegen ist; wenn dieses
Gerät gewerblich oder - bei Waschgeräten
und Wäschetrocknern - in
Gemeinschaftsanlagen genutzt wird,
beträgt die Verjährungsfrist sechs (6)
Monate.
Electrolux Vertriebs GmbH
Muggenhofer Straße 135
D-90429 Nürnberg
* EUR 0,09 / Minute (Deutsche Telekom
Stand Jan. 2002)
Europäische Garantie
Für dieses Gerät besteht in den am Ende
dieser Benutzerinformation aufgeführten
Ländern eine Garantie von Electrolux für den
Zeitraum, der in der Gerätegarantie oder
andernfalls gesetzlich festgelegt ist. Wenn Sie
aus einem dieser Länder in ein anderes der
aufgeführten Länder ziehen, wird die
Gerätegarantie unter folgenden
Voraussetzungen mit übertragen:
•Die Gerätegarantie beginnt an dem
Datum, an dem Sie das Gerät gekauft
haben. Dies wird durch ein gültiges
Kaufdokument bescheinigt, das von dem
Verkäufer des Gerätes ausgestellt wurde.
•Die Gerätegarantie gilt für denselben
Zeitraum und in demselben Ausmaß für
Arbeitszeit und Teile, wie sie für dieses
spezielle Modell oder diese spezielle
Gerätereihe in Ihrem neuen
Aufenthaltsland gelten.
•Die Gerätegarantie ist
personengebunden, d. h. sie gilt für den
Erstkäufer des Geräts und kann nicht auf
einen anderen Benutzer übertragen
werden.
•Das Gerät wird in Übereinstimmung mit
der von Electrolux herausgegebenen
Anleitung installiert und verwendet und
wird nur im Privathaushalt eingesetzt, d.
h. nicht für gewerbliche Zwecke genutzt.
•Das Gerät wird in Übereinstimmung mit
allen relevanten Bestimmungen installiert,
die in Ihrem neuen Aufenthaltsland
gelten.
•Die Bestimmungen dieser europäischen
Garantie haben keinerlei Auswirkungen
auf die Rechte, die Ihnen gesetzlich
zustehen.