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Europäische Garantie
Für dieses Gerät besteht in den am Ende dieser Benutzerinformation aufgeführten Ländern
eine Garantie von Electrolux für den Zeitraum, der in der Gerätegarantie oder andernfalls ge-
setzlich festgelegt ist. Wenn Sie aus einem dieser Länder in ein anderes der aufgeführten
Länder ziehen, wird die Gerätegarantie unter folgenden Voraussetzungen mit übertragen:
• Die Gerätegarantie beginnt an dem Datum, an dem Sie das Gerät gekauft haben. Dies wird
durch ein gültiges Kaufdokument bescheinigt, das von dem Verkäufer des Gerätes ausge-
stellt wurde.
• Die Gerätegarantie gilt für denselben Zeitraum und in demselben Ausmaß für Arbeitszeit
und Teile, wie sie für dieses spezielle Modell oder diese spezielle Gerätereihe in Ihrem neu-
en Aufenthaltsland gelten.
• Die Gerätegarantie ist personengebunden, d. h. sie gilt für den Erstkäufer des Geräts und
kann nicht auf einen anderen Benutzer übertragen werden.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit der von Electrolux herausgegebenen Anleitung in-
stalliert und verwendet und wird nur im Privathaushalt eingesetzt, d. h. nicht für gewerbli-
che Zwecke genutzt.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit allen relevanten Bestimmungen installiert, die in Ih-
rem neuen Aufenthaltsland gelten.
Die Bestimmungen dieser europäischen Garantie haben keinerlei Auswirkungen auf die
Rechte, die Ihnen gesetzlich zustehen.