Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten oder reparierten
Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist des ZEMO Pedelecs entspre-
chend Garantie geleistet. Das gilt auch für ein ZEMO Pedelec, das
nachgeliefert wurde.
Liefert der Garantiegeber aufgrund eines Garantiefalls ein neues ZEMO
Pedelec, kann er vom Garantienehmer Rückgabe des mangelhaften
ZEMO Pedelecs und Zahlung einer angemessenen Entschädigung für
die Nutzung des zurückgegebenen ZEMO Pedelecs nach Maßgabe der
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Rücktritt gemäß
§§ 346-348 BGB verlangen. Die Rücknahme des mangelhaften ZEMO
Pedelecs sowie die Lieferung eines neuen ZEMO Pedelecs erfolgen
ausschließlich im Händlerbetrieb des autorisierten ZEG-Fachhändlers,
der das zurückgegebene ZEMO Pedelec verkauft hat.
10.2 Ausschluss der Garantieansprüche
Funktionsbedingter Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.
Der Aufwand für die regelmäßige Wartung und Reparatur des ZEMO
Pedelecs ist von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn Mängel dadurch
entstanden sind, dass:
• das ZEMO Pedelec unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
worden ist, z.B. bei sportlichen Wettbewerben oder durch Überla-
dung, oder
• das ZEMO Pedelec zuvor durch den Garantienehmer selbst oder
einen Dritten, der kein autorisierter ZEG-Fachhändler ist, unsach-
gemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß
gepflegt worden ist, oder
• in das ZEMO Pedelec Teile eingebaut worden sind, deren Verwen-
dung der Garantiegeber nicht genehmigt hat, oder das ZEMO Pe-
delec in einer von dem Garantiegeber nicht genehmigten Weise
verändert worden ist (insbesondere, um den geltenden nationalen
oder örtlichen Vorschriften eines Landes zu entsprechen, das nicht
das Land ist, für welches das ZEMO Pedelec ursprünglich entwi-
ckelt und hergestellt wurde), oder
• der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behand-
lung und Pflege des ZEMO Pedelecs (z.B. Betriebsanleitung) nicht
befolgt hat, oder
• das ZEMO Pedelec durch Fremdeinwirkung, eine Verwahrungs-
oder Transportvorrichtung oder sonstige äußere Einflüsse beschä-
digt wurde (z.B. Unfall, Vandalismus), oder
• der Garantienehmer einen Mangel nicht unverzüglich angezeigt hat,
oder der Garantienehmer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Ge-
legenheit zur Nachbesserung gegeben hat.
• Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn die Rahmen-
nummer des ZEMO Pedelecs geändert, entfernt oder unleserlich
gemacht wurde.
Sofern sich der Garantiegeber auf einen Ausschluss der Garantiean-
sprüche beruft, trägt der Garantienehmer die Beweislast für das Nicht-
vorliegen des betreffenden Ausschlussgrundes.
10.3 Gewährleistung, Verschleiß, Bremsbeläge
10.3.1 Gewährleistung
Von der vorstehenden Herstellergarantie gegen den Garantiegeber ist
die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers des ZEMO Pedelecs
wegen Sachmängeln zu unterscheiden.
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