Sollte ich bei längerer Lagerung den Akku im Fahrrad eingebaut lassen?
Nein. Selbst wenn die Steuerung nicht eingeschaltet ist fließt dennoch ein kleiner Strom. Um einer
Tiefenentladung vorzubeugen sollten Sie den Akku aus dem Fahrrad entnehmen.
Was bedeutet Selbstentladung?
Auf Grund chemischer und physikalisch/chemischer Vorgänge im Akku ist eine Selbstentladung von 3
bis 5% pro Monat möglich. Wird der Akku bei mehr als 15°C gelagert verstärkt sich dieser Effekt.
Was bedeutet Tiefenentladung?
Tiefenentladung bedeutet das Entladen eines Akkus bis die die Spannung auf 0V absinkt. Dies kann
dazu führen, dass der Akku unbrauchbar wird und sich nicht mehr laden lässt. Deshalb sollte ein Akku
ab einer Ladekapazität von 15% nachgeladen werden.
Welche Lebensdauer hat mein Akku?
Ein Li-Ionen-Akku kann bis zu 1000 mal geladen werden. Dieser Wert wird allerdings nur durch den
Betrieb bei optimalen Bedingungen und ständiger und einwandfreier Pflege Ihres Akkus erreicht.
Jede Abweichung von den Optimalbedingungen verkürzen die Lebensdauer Ihres Akkus.
Zudem sollte der Akku nicht bei jeder Gelegenheit nachgeladen werden. Schonender ist es diesen bis
zu einer Restkapazität von ca. 15 bis 20% zu entladen um diesen anschließend nachzuladen.
Kann ich meinen Akku grundsätzlich die Nacht durchladen lassen?
Ihr Ladegrät verfügt über eine Abschaltautomatik sobald der Akku voll geladen ist. Trotzdem fließen
auch dann noch Restströme. Der Bestfall ist natürlich den Akku vom Ladegerät zu trennen, sobald
dieser voll geladen ist.
15. Fahrrad fahren
Tragen Sie beim Fahren stets einen Fahrradhelm, der den neuesten Zertifizierungsstandards ent-
spricht. Befolgen Sie bezüglich der Einstellung, Nutzung und Pflege des Helms die Angaben des Her-
stellers aus der zugehörigen Anleitung. Ein Großteil der durch Fahrradfahren verursachten schweren
Verletzungen sind Kopfverletzungen, die mit einem Helm hätten vermieden werden können.
Damit Sie am öffentlichen Straßenverkehr mit Ihrem Fahrrad sicher teilnehmen dürfen, benötigt Ihr
Fahrrad nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung folgende Ausstattung:
- eine Klingel
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- ein weißer Scheinwerfer vorn
- ein weißer Reflektor vorn
- ein rotes Rücklicht
- ein roter Reflektor hinten
- gelbe Reflektoren vorn und hinten an den Pedalen
- zwei gelbe Reflektoren in den Speichen jeden Rades um 180° versetzt angeordnet, alternativ
reflektierende weiße Streifen auf den Reifen.
Scheinwerfer und Rücklichter mit Akku- oder Batteriebetrieb sind in Deutschland nur zugelassen,
wenn diese eine StVzO Zulassung haben.