3. Gesetzliche Gewährleistung und Garantieanspruch
Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung
Der Hersteller gewährt die 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf
Neuware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen
Sie einen Mangel fest, können Sie vom Hersteller verlangen, dass das Produkt repariert oder anders
nachgebessert wird.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das
in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast
allerdings um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs be-
standen hat.
Erläuterung Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Die Dauer und Bedingun-
gen werden dabei vom Hersteller frei bestimmt.
Herstellergarantie
Der Hersteller gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf den Bruch von Rahmen, die Gabel (sofern
starr), den Lenker und die Sattelstütze und 6 Monate auf das gesamte Fahrrad und dessen Anbautei-
len. Hiervon ausgeschlossen sind sämtliche Verschleißteile, wie z. B. Ketten, Pedale, Bereifung, Fel-
gen, Schläuche, Lager, Schaltaugen, Bremsbeläge, Kettenräder, Ritzel, Innenlager, Schalt‐ und Brems‐
züge, Schalt‐ und Bremsleitungen sowie Lackierungen und Aufkleber. Von der Garantie und der Ge-
währleistung sind sämtliche Schäden ausgeschlossen, die durch nicht Beachtung der Montageanlei-
tung oder durch unsachgemäße Nutzung (Sprünge, Stunts, Tricks, Wheelies, Downhill) entstanden
sind. Das Fahrrad ist ausschließlich für den privaten Gebrauch zu verwenden. Schäden die durch Ver-
mietung, Leasing oder Teilnahme an Wettbewerben entstehen sind vollumfänglich von der Garantie
und der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Garantie verfällt, wenn Sie selbständig Reparaturen,
Umbauten oder andere Modifikationen an diesem Fahrrad vornehmen ohne dass hierbei Rückspra-
che mit dem Hersteller gehalten wurde. Die Garantie verfällt ebenfalls, wenn die in dieser Betriebs-
anleitung vorgeschrieben Wartungsintervalle nicht eingehalten werden sowie eine sorgfältige Prü-
fung Ihres Fahrrades mindestens ein- bis zweimal jährlich nicht durchgeführt wird.
Zur Wahrung der Garantie- und Gewährleistungsansprüche ist der originale Kaufbeleg zusammen mit
dem Serviceheft aufzubewahren. Mit dem Kauf werden die Garantiebestimmungen vollumfänglich
und uneingeschränkt anerkannt.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
- keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei Unfallschäden
- keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei unsachgemäßer Benutzung
- keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei Zweckentfremdung
- keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei Schäden auf Grund falscher Montage
- keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche, wenn die Inspektions- und Wartungsinter-
valle nicht eingehalten wurden
- keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei Verlust von Bau- und Anbauteilen