4.2 Zulässige Brennstoffe
Zulässige Brennstoffe nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und
aufgrund der Typprüfung sind:
- lufttrockenes, naturbelassenes Scheitholz
- Frisch geschlagenes Holz sollte mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden.
Untersagt ist:
Die Verbrennung von Abfällen sowie ungeeigneten und unzulässigen
Brennstoffen, wie z.B. Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle,
Kohlegrus, feuchtes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Papier und
Pappe.
4.3 Schornsteinanschluss
Der Herd Rusti ist für eine Mehrfachbelegung des Schornsteines zugelassen, eine
gesonderte Prüfung hierzu ist nicht erforderlich. Die Vorgaben für die Mehrfachbelegung
sind durch die Größe der Feuerungsöffnung <500cm² erfüllt.
Der Herd ist in Links- oder Rechtsausführung lieferbar, wobei der Rauchrohranschluss dann
wahlweise an der Seite, hinten oder oben erfolgen kann.
5. Darstellung der Funktionsteile
1. Kochplatte I 7. Schublade (nicht für Brennstoff)
2. Kochplatte II 8. Thermometer
3. Backraumtür 9. Aschetür
4. Feuertür 10. Kipprost
5. Ofenreeling 11. Abgasdrosselklappe
6. Reinigungstür Backraum 12. Regler Primärluft
13. Regler Sekundärluft:
(REIN = AUF; RAUS = ZU)