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Betriebsanleitung Junior II
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Drucktragende Behälter-Einzelteile können nicht als Er
satzteile erworben werden, da die Behälter immer nur
komplett geprüft und dokumentiert werden (siehe
Druckbehälter-Dokumentation, Seriennummern!).
Beachten Sie immer die zulässige Betriebsweise des
Druckbehälters.
Wir unterscheiden:
- Behälter für statische Belastung
- Behälter für schwellende (dynamische) Belastung.
Behälter für statische Belastung:
Diese Druckbehälter stehen ständig unter nahezu kon
stantem Betriebsdruck, die auftretenden Druckschwan
kungen sind sehr gering. Behälter für diese Belastungsart
sind nicht besonders gekennzeichnet und dürfen solange
betrieben werden, wie die regelmäßig durchgeführten
Behälter-Wiederholungsprüfungen keine sicherheitsrele
vanten Mängel aufdecken.
Wir empfehlen, Aluminium-Behälter nach späte
stens 15 Jahren auszutauschen.
Behälter für schwellende Belastung:
Diese Druckbehälter dürfen auch unter wechselndem Be
triebsdruck betrieben werden. Der Druck kann dabei
zwischen dem atmosphärischen und dem maximal zuläs
sigen Betriebsdruck schwanken.
Behälter für diese Belastungsart sind durch die Druckbe
hälter-Dokumentation und die entsprechenden Hinweise
in der Betriebsanleitung speziell für schwellende Bela
stung gekennzeichnet. In den technischen Unterlagen
für diese Behälter finden Sie Angaben über deren zuläs
sige Betriebsdauer.
Aufgrund des wechselnden Betriebsdruckes unterliegen
diese Behälter einer sogenannten schwellenden Bela
stung, die eine besonders hohe Beanspruchung für den
Behälter darstellt. Der Wechsel zwischen zwei unter
schiedlichen Drücken wird als Lastwechsel, zwei Last
wechsel, d.h. eine Druckan- und Abfahrt, werden als Zy
klus bezeichnet. In den technischen Unterlagen für diese
Behälter finden Sie Angaben über die zulässigen Zyklen
zahlen in Abhängigkeit von der Schwankung des Be
triebsdruckes.
Bei Erreichen der Hälfte der zulässigen Zyklen muß der Be
hälter einer inneren Prüfung unterzogen werden, bei der
die kritisch beanspruchten Behälterbereiche mittels geei
gneter Prüfverfahren untersucht werden, um die Be
triebssicherheit zu gewährleisten.
Nach Erreichen der vollen zulässigen Zyklenzahl muß der
Behälter ausgetauscht und verschrottet werden.
Halten Sie die gefahrenen Zyklen handschriftlich fest, so
fern Sie über keinen automatischen Zyklenzähler verfü
gen.
Wir empfehlen, Aluminium-Behälter nach späte
stens 15 Jahren auszutauschen.
Diese Maßnahmen sollten Sie zu Ihrer eigenen und zur Si
cherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden unbedingt beach
ten und befolgen !
Um Druckbehälter nicht unnötig zusätzlich zu belasten,
sollten Sie stets Rückschlagventile, die einen Druckabfall
verhindern sollen, aber auch Druckhalteventile, die eben
falls große Druckschwankungen vermindern sollen, re
gelmäßig auf innere und äußere Dichtigkeit und Funkti
onsfähigkeit hin überprüfen.
Prüfen Sie Ihre Druckbehälter regelmäßig innen und
außen auf Beschädigung durch Korrosion.
Seien Sie bei gebraucht gekauften Druckbehältern be
sonders vorsichtig, wenn deren frühere Betriebsweise
nicht eindeutig geklärt ist.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Für Inbetriebnahme und Betreiben von Kompressoranlagen
als Füllanlagen sind folgende Vorschriften und Verordnun
gen zu beachten:
a- Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräte-Richtlinie
DGRL) vom 29.05.1997
b- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom
27.09.2002
c- Gerätesicherheitsgesetz (GSG) vom 11.05.2001
d- 14. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz
(14. GSGV - Druckgeräteverordnung) vom
03.10.2002
Wird ein Hochdruckkompressor zum Füllen von Druckgasbe
hältern (Flaschen) oder zur Versorgung von pneumatischen
Systemen verwendet, so gelten für Inbetriebnahme und Be
treiben in der Bundesrepublik Deutschland
f - die gesetzlichen Unfallverhütungs-Vorschriften
(UVV) der Berufsgenossenschaften, insbeson
dere:
BGV A1 vom 01. Januar 2004
Die vorstehenden Verordnungen sind über den Vorschriften
handel beziehbar, z.B. von:
Carl Heymanns Verlag
Luxemburger Str. 449
50939 Köln
Beuth-Vertrieb GmbH
Burggrafenstr. 4 - 7
10787 Berlin
Seitens des Herstellers sind alle für den Hersteller zutreffen
den Vorschriften beachtet und die Anlagen entsprechend
ausgeführt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen im Werk München
eine Teilprüfung vor Inbetriebnahme nach §14 BetrSichV an.
Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Technischen Kunden
dienst in Verbindung. Über diesen erhalten Sie auch unser
Merkblatt ”Wichtige Hinweise zum Erlaubnisverfahren
und zur Prüfung vor Inbetriebnahme für Füllanlagen”.
Das Merkblatt steht auch auf unserer Hompepage im Inter
net (www. bauer-kompressoren.de) zum Download bereit.
Gemäß Betriebs-Sicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen
Kompressoranlagen als Füllanlagen am Aufstellungsort vor
der Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung durch den Sach
verständigen unterzogen werden. Werden mit dem Kom
pressor Druckgasbehälter (Flaschen) zur Abgabe an andere
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