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16 KURZ-ANLEITUNG | BEDIENUNGSANLEITUNG 2016 BEDIENUNGSANLEITUNG 2016 | KURZ-ANLEITUNG 17
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DEUTSCH
DEUTSCH
Das zulässige Gesamtgewicht (Kind inkl. Gepäck und Fahrrad) sollte 50 kg
nicht überschreiten. Kinder sollten nicht in der Nähe von Abgründen, Treppen
oder Schwimmbecken sowie auf Wegen, die von Kraftfahrzeugen genutzt wer-
den, fahren. BERGAMONT-Kinderfahrräder sind für Stützräder vorgesehen. Bei
BERGAMONT-Kinderfahrrädern sind Anhänger und Kindersitze nicht zugelas-
sen.
GEFAHR!
g
BERGAMONT-Kinderfahrräder in der Optik eines BMX- oder Dirt-Bikes
dürfen ausschließlich gemäß dem Bestimmungszweck der Kategorie 2.2
genutzt werden.
GEFAHR!
G
BERGAMONT-Bikes der Kategorie 2.2 sind nicht für Geländefahrten, Sprün-
ge, Slides, Treppenfahrten, Stoppies, Wheelies, Tricks etc. geeignet!
Kategorie 2.3: BERGAMONT-Cyclocrossfahrräder
BERGAMONT-Cyclocrossfahrräder - CX (a+b) dürfen auf befestigtem Terrain,
d.h. auf geteerten Stren und Radwegen oder Feldwegen mit feingeschot-
terter und Grasoberfläche gefahren werden. Die Reifen müssen im ständigen
Kontakt mit dem Untergrund bleiben. Außerdem sind sie für gut befestigte
Feld- und Waldwege mit fein geschotterter Oberfläche und Offroadpisten mit
leichter Neigung, auf denen die Reifen kurzzeitig aufgrund von kleineren Stufen
die Bodenhaftung verlieren, geeignet. Sie dürfen darüber hinaus im leichten
Gelände und bei Cyclocross-Wettkämpfen gefahren werden.
Diese Fahrräder sind nicht für Geländefahrten, wie den Mountainbike-Einsatz im
Bereich All-Mountain, Enduro, Downhill (DH), Freeride, Dual Slalom, Dirt, Down-
hill/Freeride-Parks, Jumps, Drops und in Bikeparks etc. geeignet.
BERGAMONT-Bikes CX gehören zu dieser Kategorie.
Das zulässige Gesamtgewicht (Fahrer inkl. Gepäck und Fahrrad) darf 117 bis
120 kg (je nach Modell) nicht überschreiten. Das zulässige Maximalgewicht kann
unter Umständen durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenhersteller
weiter eingeschnkt werden.
An BERGAMONT-Cyclocrossfahrrädern sind Anhänger, Kindersitze und Ge-
päckträger nicht zugelassen. Beachten Sie, dass BERGAMONT keine Haftung
oder Garantie bei Benutzung eines Anhängers, Kindersitzes und Gepäckträgers
übernimmt.
GEFAHR!
G
BERGAMONT-Bikes der Kategorie 2.3 sind nicht für Fahrten im schwe-
ren und verblockten Gelände, Sprünge, Slides, Treppenfahrten, Stoppies,
Wheelies, Tricks etc. geeignet!
Kategorie 3: BERGAMONT-Crosscountry-, Marathon- und Hardtail-
Bikes
BERGAMONT-Crosscountry- (c), Marathon- (d) und Hardtail-Bikes (e+f) dür-
fen auf den Untergründen der Fahrräder aus den Kategorien 1 und 2 gefahren
werden und sind darüber hinaus für rauere und unbefestigte Terrains geeignet.
Auch sporadische Spnge von maximal 0,5 m Höhe sind im Nutzungsbereich
dieser BERGAMONT-Bikes.
Sie sind weiterhin vorgesehen für querfeldein Fahren und Rennen in Bereichen
von leicht bis aggressiv über mittelhartes Gende (z.B. hügelig mit kleinen
Hindernissen wie Wurzeln, Gestein, losen und harten Oberfchen sowie Vertie-
fungen). Gerade bei Sprüngen kann es bei ungeübten Fahrern jedoch zu unsau-
beren Landungen kommen, wodurch sich die einwirkenden Kräfte signifikant er-
höhen und zu Beschädigungen und Verletzungen führen können. BERGAMONT
empfiehlt die Teilnahme an einem Fahrtechnikkurs.
Lassen Sie Ihr BERGAMONT-Bike ggf. öfters als geß dem BERGAMONT-
Service- und Wartungszeitplan von Ihrem BERGAMONT-Fachndler überprüfen.
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