Konformitäten
Richtlinien und Normen
Bei der Konstruktion und Produktion der Torantriebe, insbesondere angewandte Richtlinien und
Normen:
98 / 37 / EG Richtlinie für Maschinen
72 / 23 / EWG Niederspannungsrichtlinie
89 / 336 / EWG Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit
DIN EN 60335 - 1 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch
( VDE 0700 T1 ) Teil 1: allgemeine Anforderungen
ZH 1 / 494 Richtlinien für kraftbetätigte Türen und Tore
EN 12445 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore
Prüfverfahren
EN 12453 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore
Anforderungen
Die Antriebe werden gemäß den aufgeführten Richtlinien und Normen gefertigt und haben das Werk in
sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen.
Baumusterprüfung
Die Antriebe, einschließlich der Steuerung wurden vom TÜV (TÜV Süddeutschland, Bau und Betrieb
GmbH, Filderstadt) baumustergeprüft.
Hersteller-, Konformitätserklärung
Die Antriebe entsprechen den grundlegenden Anforderungen der Richtlinien und zutreffenden Normen.
Die Konformität wurde nachgewiesen. Die entsprechenden Unterlagen sind beim Hersteller hinterlegt.
Achtung
Der Antrieb ist nur ein Teil eines Tores. Die für die Gesamtanlage „Tor“ verantwortliche Firma stellt die
Konformitätserklärung aus und bringt das -Zeichen an. Durch das Anbringen des -Zeichens am Tor
und das Ausstellen der EG-Konformitätserklärung wird die Einhaltung der EG-Maschinenrichtlinie
dokumentiert.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf
dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln
der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren
Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.