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2.4 Aufstellen der Prüfgeräte
Der Abstand zwischen Gerät und Scheinwerfer soll gerade so
groß sein, dass am Scheinwerfer auch Einstellarbeiten von vorn
durchgeführt werden können (ca. 30 cm).
Die Linsenmitte des Gerätes soll weniger als 3 cm von den
Scheinwerfern abweichen. Sie ist durch Markierungen am Gerät
gekennzeichnet (s. Bild 2, Pos. 5).
Zur Höheneinstellung wird durch Drehen am Griff (1) eine Bremse
gelöst, die beim Loslassen des Griffes selbsttätig einrastet.
Bild 4
1 Drehgriff für Höhenverstellung
2 Drehknopf zum Einstellen des Neigungsmaßes
2.5 Ausrichten der Prüfgeräte zur Fahrzeuglängsachse
2.5.1 Fahrzeug mit ebener Motorhaube
Der Ausrichtspiegel (Bild 2, Pos. 1) wird über Kopf nahe zum
Bediener hin durch Schwenken des Spiegelarmes (Bild 1, Pos. 2)
so eingestellt, dass im Spiegel die Frontseite des Fahrzeuges mit
zwei symmetrischen außenliegenden Bezugsmarken (z.B.
Scheinwerferoberkante, Trennfuge der Motorhaube) sichtbar
wird.
Das Prüfgerät wird in Längsrichtung des Fahrzeuges so ausge-
richtet, dass die Visierlinie des Spiegels die beiden äußeren
Bezugsmarken des Fahrzeuges gleichmäßig berührt (s. Bild 5).
Beim mobilen Prüfgerät (EFLE 50, 51, 60 und 61) erfolgt dies
durch Verschieben des Gerätes mit dem Fahrgriff.
Beim Bodenschienen-Prüfgerät (EFLE 52 und 62) wird mit dem
Drehknopf (Bild 3, Pos. 1) auf der Gerätesäule das Prüfgerät
entsprechend gedreht.
Bild 5
2.5.2 Frontlenker
Bei Fahrzeugen mit senkrechter Frontpartie werden die Mitten der
Scheinwerfer mit einem Lot auf den Boden übertragen und dort mit
Kreide oder einer Schiene markiert. Diese Markierungen werden
mit dem Ausrichtspiegel anvisiert.
Bild 6
2.6 Einstellen des Gerätes
Das Einstellmass für die Scheinwerfer ist das Neigungsmaß in cm,
das die Hell/Dunkel-Grenze in 10 m Entfernung haben muss.
Das Einstellmass ist aus Abschnitt 3.1 ersichtlich und wird vor der
Prüfung am Drehknopf (Bild 4, Pos. 2) des Gerätes eingestellt.
Das Fahrzeug ist nach Vorschrift zu belasten.
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