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Verwendung von zwei Akkus für ein eBike
(optional)
Ein eBike kann vom Hersteller auch mit zwei Akkus ausgerüs-
tet werden. In diesem Fall ist eine der Ladebuchsen nicht
zugänglich oder vom Fahrradhersteller mit einer Verschluss-
kappe verschlossen. Laden Sie die Akkus nur an der zugängli-
chen Ladebuchse.
Öffnen Sie niemals vom Hersteller verschlossene Lade-
buchsen. Das Laden an einer zuvor verschlossenen Lade-
buchse kann zu irreparablen Schäden führen.
Wenn Sie ein eBike, das für zwei Akkus vorgesehen ist, nur mit
einem Akku verwenden wollen, decken Sie die Kontakte des
freien Steckplatzes mit der mitgelieferten Abdeckkappe 10
ab, da ansonsten durch die offenen Kontakte die Gefahr eines
Kurzschlusses besteht (siehe Bilder A und B).
Ladevorgang bei zwei eingesetzten Akkus
Sind an einem eBike zwei Akkus angebracht, so können beide
Akkus über den nicht verschlossenen Anschluss geladen wer-
den. Während des Ladevorgangs werden die beiden Akkus ab-
wechselnd geladen, dabei wird automatisch mehrfach zwischen
beiden Akkus umgeschaltet. Die Ladezeiten addieren sich.
Während des Betriebs werden die beiden Akkus auch ab-
wechselnd entladen.
Wenn Sie die Akkus aus den Halterungen nehmen, können Sie
jeden Akku einzeln laden.
Ladevorgang bei einem eingesetzten Akku
Ist nur ein Akku eingesetzt, so können Sie nur den Akku am
Fahrrad la den, welcher die zugängliche Ladebuchse hat. Den
Akku mit der verschlossenen Ladebuchse können Sie nur
laden, wenn Sie den Akku aus der Halterung nehmen.
Akku einsetzen und entnehmen
(siehe Bilder A – B)
Schalten Sie den Akku un d das eBike-System immer
aus, wenn Sie ihn in die Halterung einsetzen oder aus
der Halterung entnehmen.
Damit der Akku eingesetzt werden kann, muss der Schlüssel
5 im Schloss 6 stecken und das Schloss muss aufgeschlossen
sein.
Zum Einsetzen des Standard-Akkus 8 setzen Sie ihn mit den
Kontakten auf die untere Halterung 9 am eBike (der Akku kann
bis zu 7 ° zum Rahmen geneigt sein). Kippen Sie ihn bis zum
Anschlag in die obere Halterung 7.
Zum Einsetzen des Gepäckträger-Akkus 2 schieben Sie ihn
mit den Kontakten voran bis zum Einrasten in die Halterung 1
im Gepäckträger.
Prüfen Sie, ob der Akku fest sitzt. Schließen Sie den Akku
immer am Schloss 6 ab, weil sich sonst das Schloss öffnen
und der Akku aus der Halterung fallen kann.
Ziehen Sie den Schlüssel 5 nach dem Abschließen immer aus
dem Schloss 6. Damit verhindern Sie, dass der Schlüssel her-
ausfällt bzw. dass der Akku bei abgestelltem eBike durch
unberechtigte Dritte entnommen wird.
Zum Entnehmen des Standard-Akkus 8 schalten Sie ihn aus
und schließen das Schloss mit dem Schlüssel 5 auf. Kippen
Sie den Akku aus der oberen Halterung 7 und ziehen Sie ihn
aus der unteren Halterung 9.
Zum Entnehmen des Gepäckträger-Akkus 2 schalten Sie
ihn aus und schließen das Schloss mit dem Schlüssel 5 auf.
Ziehen Sie den Akku aus der Halterung 1 .
Betrieb
Inbetriebnahme
Verwenden Sie nur original Bosch Akkus, die vom Her-
steller für Ihr eBike zugelassen wurden. Der Gebrauch
anderer Akkus kann zu Verletzungen und Brandgefahr füh-
ren. Bei Gebrauch anderer Akkus übernimmt Bosch keine
Haftung und Gewährleistung.
Ein-/Ausschalten
Das Einschalten des Akkus ist eine der Möglichkeiten, das
eBike-System einzuschalten. Lesen und beachten Sie dazu die
Betriebsanleitung von Antriebseinheit und Bordcomputer.
Überprüfen Sie vor dem Einschalten des Akkus bzw. des
eBike-Systems, dass das Schloss 6 abgeschlossen ist.
Zum Einschalten des Akkus drücken Sie die Ein-Aus-Taste 4 .
Die LEDs der Anzeige 3 leuchten auf und zeigen gleichzeitig
den Ladezustand an.
Hinweis: Liegt die Kapazität des Akkus unter 5 %, leuchtet am
Akku keine LED der Ladezustandsanzeige 3 . Es ist nur am
Bordcomputer erkennbar, ob das eBike-System eingeschal-
tet ist.
Zum Ausschalten des Akkus drücken Sie die Ein-Aus-Taste 4
erneut. Die LEDs der Anzeige 3 erlöschen. Das eBike-System
wird damit ebenfalls ausgeschaltet.
Wird etwa 10 min lang keine Leistung des eBike-Antriebs ab-
gerufen (z. B., weil das eBike steht) und keine Taste an Bord-
computer oder Bedieneinheit des eBikes gedrückt, schalten
sich das eBike-System und damit auch der Akku aus Energie-
spargründen automatisch ab.
Der Akku ist durch die „Electronic Cell Protection (ECP)“ ge-
gen Tiefentladung, Überladung, Überhitzung und Kurzschluss
geschützt. Bei Gefährdung schaltet sich der Akku durch eine
Schutzschaltung automatisch ab.
Wird ein Defekt des Akkus er-
kannt, blinken zwei LEDs der
Ladezustandsanzeige 3 . Wen-
den Sie sich in diesem Fall an
einen autorisierten Fahrrad-
händler.
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Hinweise für den optimalen Umgang mit dem Akku
Die Lebensdauer des Akkus kann verlängert werden, wenn er
gut gepflegt und vor allem bei den richtigen Temperaturen
gelagert wird.
Mit zunehmender Alterung wird sich die Kapazität des Akkus
aber auch bei guter Pflege verringern.
Eine wesentlich verkürzte Betriebszeit nach der Aufladung zeigt
an, dass der Akku verbraucht ist. Sie können den Akku ersetzen.
Akku vor und während der Lagerung nachladen
Laden Sie den Akku vor längerer Nichtbenutzung auf etwa
60 % auf (3 bis 4 LEDs der Ladezustandsanzeige 3 leuchten).
Prüfen Sie nach 6 Monaten den Ladezustand. Leuchtet nur
noch eine LED der Ladezustandsanzeige 3 , dann laden Sie
den Akku wieder auf etwa 60 % auf.
Hinweis: Wird der Akku längere Zeit in leerem Zustand aufbe-
wahrt, kann er trotz der geringen Selbstentladung beschädigt
und die Speicherkapazität stark verringert werden.
Es ist nicht empfehlenswert, den Akku dauerhaft am Lade-
gerät angeschlossen zu lassen.
Lagerungsbedingungen
Lagern Sie den Akku möglichst an einem trockenen, gut belüf-
teten Platz. Schützen Sie ihn vor Feuchtigkeit und Wasser. Bei
ungünstigen Witterungsbedingungen ist es z. B. empfehlens-
wert, den Akku vom eBike abzunehmen und bis zum nächsten
Einsatz in geschlossenen Räumen aufzubewahren.
Der Akku kann bei Temperaturen von – 10 ° C bis + 60 ° C
gelagert werden. Für eine lange Lebensdauer ist jedoch eine
Lagerung bei ca. 20 ° C Raumtemperatur vorteilhaft.
Achten Sie darauf, dass die maximale Lagertemperatur nicht
überschritten wird. Lassen Sie den Akku z. B. im Sommer
nicht im Auto liegen und lagern Sie ihn außerhalb direkter
Sonneneinstrahlung.
Es wird empfohlen, den Akku für die Lagerung nicht am Fahr-
rad zu belassen.
Wartung und Service
Wartung und Reinigung
Halten Sie den Akku sauber. Reinigen Sie ihn vorsichtig mit
einem feuchten, weichen Tuch.
Der Akku darf nicht ins Wasser getaucht oder mit Was-
serstrahl gereinigt werden.
Ist der Akku nicht mehr funktionsfähig, wenden Sie sich bitte
an einen autorisierten Fahrradhändler.
Kundendienst und Anwendungsberatung
Bei allen Fragen zu den Akkus wenden Sie sich an einen auto-
risierten Fahrradhändler.
Notieren Sie Hersteller und Nummer des Schlüssels 5.
Bei Verlust der Schlüssel wenden Sie sich an einen autori-
sierten Fahrradhändler. Geben Sie dabei Schlüsselher-
steller und -nummer an.
Kontaktdaten autorisierter Fahrradhändler finden Sie auf der
Internetseite www.bosch-ebike.com
Transport
Wenn Sie Ihr eBike außerhalb Ihres Autos z. B. auf
einem Autogepäckträger mit sich führen, nehmen Sie
den eBike-Akku ab, um Beschädigungen zu vermeiden.
Die Akkus unterliegen den Anforderungen des Gefahrgutrechts.
Unbeschädigte Akkus können durch den privaten Benutzer
ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert werden.
Beim Transport durch gewerbliche Benutzer oder beim Trans-
port durch Dritte (z. B. Lufttransport oder Spedition) sind
besondere Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnu ng
zu beachten (z. B. Vorschriften des ADR) . Bei Bedarf kann bei
der Vorbereitung des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte
hinzugezogen werden.
Versenden Sie die Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschä-
digt ist. Kleben Sie offene Ko ntakte ab und verpacken Sie den
Akku so, dass er sich in der Verpackung nicht bewegt. Weisen
Sie Ihren Paketdienst darauf hin, dass es sich um ein Gefahr-
gut handelt. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterführen-
de nationale Vorschriften.
Bei Fragen zum Transport der Akkus wenden Sie sich an einen
autorisierten Fahrradhändler. Beim H ändler können Sie auch
eine geeignete Transportverpackung bestellen.
Entsorgung
Akkus, Zubehör und Verpackungen sollen einer um-
weltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie die Akkus nicht in den Hausmüll!
Kleben Sie vor der Entsorgung der Akkus die Kontaktflächen
der Akkupole mit Klebeband ab.
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie
2012/19/EU müssen nicht mehr gebrauchsfähi-
ge Elektrogeräte und gemäß der europäischen
Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte oder
verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederverwen-
dung zugeführt werden.
Geben Sie nicht mehr gebrauchsfähige Akkus bitte bei ei nem
autorisierten Fahrradhändler ab.
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im
Abschnitt „Transport“, Seite
Deutsch – 4.
Änderungen vorbehalten.
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