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0 276 001 SAI | (29.5.15) Bosch eBike Systems
Akku einsetzen und entnehmen
(siehe Bilder CD)
Schalten Sie den Akku immer aus, wenn Sie ihn in die
Halterung einsetzen oder aus der Halterung entneh-
men.
Damit der Akku eingesetzt werden kann, muss der Schlüssel
A5 im Schloss A6 stecken und das Schloss muss aufgeschlos-
sen sein.
Zum Einsetzen des Standard-Akkus A8 setzen Sie ihn mit
den Kontakten auf die untere Halterung A9 am eBike (der
Akku kann bis zu 7° zum Rahmen geneigt sein). Kippen Sie ihn
bis zum Anschlag in die obere Halterung A7.
Zum Einsetzen des Gepäckträger-Akkus A2 schieben Sie
ihn mit den Kontakten voran bis zum Einrasten in die Halte-
rung A1 im Gepäckträger.
Prüfen Sie, ob der Akku fest sitzt. Schließen Sie den Akku im-
mer am Schloss A6 ab, weil sich sonst das Schloss öffnen und
der Akku aus der Halterung fallen kann.
Ziehen Sie den Schlüssel A5 nach dem Abschließen immer
aus dem Schloss A6. Damit verhindern Sie, dass der Schlüs-
sel herausfällt bzw. dass der Akku bei abgestelltem eBike
durch unberechtigte Dritte entnommen wird.
Zum Entnehmen des Standard-Akkus A8 schalten Sie ihn
aus und schließen das Schloss mit dem Schlüssel A5 auf. Kip-
pen Sie den Akku aus der oberen Halterung A7 und ziehen Sie
ihn aus der unteren Halterung A9.
Zum Entnehmen des Gepäckträger-Akkus A2 schalten Sie
ihn aus und schließen das Schloss mit dem Schlüssel A5 auf.
Ziehen Sie den Akku aus der Halterung A1.
Betrieb
Inbetriebnahme
Verwenden Sie nur original Bosch Akkus, die vom Her-
steller für Ihr eBike zugelassen wurden. Der Gebrauch
anderer Akkus kann zu Verletzungen und Brandgefahr füh-
ren. Bei Gebrauch anderer Akkus übernimmt Bosch keine
Haftung und Gewährleistung.
Ein-/Ausschalten
Das Einschalten des Akkus ist eine der Möglichkeiten, das
eBike-System einzuschalten. Lesen und beachten Sie dazu die
Betriebsanleitung von Antriebseinheit und Bordcomputer.
Überprüfen Sie vor dem Einschalten des Akkus bzw. des
eBike-Systems, dass das Schloss A6 abgeschlossen ist.
Zum Einschalten des Akkus drücken Sie die Ein-Aus-Taste
A4. Die LEDs der Anzeige A3 leuchten auf und zeigen gleich-
zeitig den Ladezustand an.
Hinweis: Liegt die Kapazität des Akkus unter 5 %, leuchtet am
Akku keine LED der Ladezustandsanzeige A3. Es ist nur am
Bordcomputer erkennbar, ob das eBike-System eingeschal-
tet ist.
Zum Ausschalten des Akkus drücken Sie die Ein-Aus-Taste
A4 erneut. Die LEDs der Anzeige A3 erlöschen. Das eBike-
System wird damit ebenfalls ausgeschaltet.
Wird etwa 10 min lang keine Leistung des eBike-Antriebs ab-
gerufen (z.B., weil das eBike steht) und keine Taste an Bord-
computer oder Bedieneinheit des eBikes gedrückt, schalten
sich das eBike-System und damit auch der Akku aus Energie-
spargründen automatisch ab.
Der Akku ist durch die „Electronic Cell Protection (ECP)“ ge-
gen Tiefentladung, Überladung, Überhitzung und Kurzschluss
geschützt. Bei Gefährdung schaltet sich der Akku durch eine
Schutzschaltung automatisch ab.
Wird ein Defekt des Akkus er-
kannt, blinken zwei LEDs der
Ladezustandsanzeige A3. Wen-
den Sie sich in diesem Fall an
einen autorisierten Fahrrad-
händler.
Hinweise für den optimalen Umgang
mit dem Akku
Die Lebensdauer des Akkus kann verlängert werden, wenn er
gut gepflegt und vor allem bei den richtigen Temperaturen ge-
lagert wird.
Mit zunehmender Alterung wird sich die Kapazität des Akkus
aber auch bei guter Pflege verringern.
Eine wesentlich verkürzte Betriebszeit nach der Aufladung
zeigt an, dass der Akku verbraucht ist. Sie können den Akku
ersetzen.
Akku vor und während der Lagerung nachladen
Laden Sie den Akku vor längerer Nichtbenutzung auf etwa
60 % auf (3 bis 4 LEDs der Ladezustandsanzeige A3 leuch-
ten).
Prüfen Sie nach 6 Monaten den Ladezustand. Leuchtet nur
noch eine LED der Ladezustandsanzeige A3, dann laden Sie
den Akku wieder auf etwa 60 % auf.
Hinweis: Wird der Akku längere Zeit in leerem Zustand aufbe-
wahrt, kann er trotz der geringen Selbstentladung beschädigt
und die Speicherkapazität stark verringert werden.
Es ist nicht empfehlenswert, den Akku dauerhaft am Lade-
gerät angeschlossen zu lassen.
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Bosch eBike Systems 0 276 001 SAI | (29.5.15)
Lagerungsbedingungen
Lagern Sie den Akku möglichst an einem trockenen, gut belüf-
teten Platz. Schützen Sie ihn vor Feuchtigkeit und Wasser. Bei
ungünstigen Witterungsbedingungen ist es z.B. empfehlens-
wert, den Akku vom eBike abzunehmen und bis zum nächsten
Einsatz in geschlossenen Räumen aufzubewahren.
Der Akku kann bei Temperaturen von –10 °C bis +60 °C
gelagert werden. Für eine lange Lebensdauer ist jedoch eine
Lagerung bei ca. 20 °C Raumtemperatur vorteilhaft.
Achten Sie darauf, dass die maximale Lagertemperatur nicht
überschritten wird. Lassen Sie den Akku z.B. im Sommer
nicht im Auto liegen und lagern Sie ihn außerhalb direkter
Sonneneinstrahlung.
Es wird empfohlen, den Akku für die Lagerung nicht am Fahr-
rad zu belassen.
Wartung und Service
Wartung und Reinigung
Halten Sie den Akku sauber. Reinigen Sie ihn vorsichtig mit
einem feuchten, weichen Tuch.
Der Akku darf nicht ins Wasser getaucht oder mit
Wasserstrahl gereinigt werden.
Ist der Akku nicht mehr funktionsfähig, wenden Sie sich bitte
an einen autorisierten Fahrradhändler.
Kundendienst und Anwendungsberatung
Bei allen Fragen zu den Akkus wenden Sie sich an einen auto-
risierten Fahrradhändler.
Notieren Sie Hersteller und Nummer des Schlüssels
A5. Bei Verlust der Schlüssel wenden Sie sich an einen
autorisierten Fahrradhändler. Geben Sie dabei Schlüssel-
hersteller und -nummer an.
Kontaktdaten autorisierter Fahrradhändler finden Sie auf der
Internetseite www.bosch-ebike.com
Transport
Die Akkus unterliegen den Anforderungen des Gefahrgut-
rechts. Unbeschädigte Akkus können durch den privaten Be-
nutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert
werden.
Beim Transport durch gewerbliche Benutzer oder beim Trans-
port durch Dritte (z.B. Lufttransport oder Spedition) sind be-
sondere Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung
zu beachten (z.B. Vorschriften des ADR). Bei Bedarf kann bei
der Vorbereitung des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte
hinzugezogen werden.
Versenden Sie die Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschä-
digt ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den
Akku so, dass er sich in der Verpackung nicht bewegt. Weisen
Sie Ihren Paketdienst darauf hin, dass es sich um ein Gefahr-
gut handelt. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterführen-
de nationale Vorschriften.
Bei Fragen zum Transport der Akkus wenden Sie sich an einen
autorisierten Fahrradhändler. Beim Händler können Sie auch
eine geeignete Transportverpackung bestellen.
Entsorgung
Akkus, Zubehör und Verpackungen sollen einer um-
weltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie die Akkus nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie
2012/19/EU müssen nicht mehr gebrauchs-
fähige Elektrogeräte und gemäß der europä-
ischen Richtlinie 2006/66/EG müssen de-
fekte oder verbrauchte Akkus/Batterien
getrennt gesammelt und einer umweltge-
rechten Wiederverwendung zugeführt wer-
den.
Geben Sie nicht mehr gebrauchsfähige Akkus bitte bei einem
autorisierten Fahrradhändler ab.
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im
Abschnitt „Transport“,
Seite Deutsch15.
Änderungen vorbehalten.
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