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4. Brennstoffe
4.1 Zulässige Brennstoffe
4.1.1 Scheitholz
iDie 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung for-
dert bei Scheitholz lediglich eine Feuchtegehalt
von unter 25 %, bezogen auf das Trockengewicht
des Brennstoes. Für unsere Grundofenfeuer-
räume schreiben wir eine Feuchtegehalt von ma-
ximal 20 % vor!
iDas Verbrennen nicht zulässiger Brennstoe gilt
z.B. in Deutschland als Verstoß gegen die 1. Bun-
des-Immissionsschutzverordnung.
Verwenden Sie nur naturbelassenes, gespaltenes,
gut abgelagertes und lufttrockenes Holz mit einer
Feuchtegehalt von weniger als 20 % (bei sachge-
mäßer Trocknung nach ca. 2 3 Jahren erreichbar).
Die Größe der Holzscheite und die maximale Brenn-
stoaufgabemenge entnehmen Sie bitte unserem
Kapitel „9.1 Scheitholztabellen“ auf Seite 18.
4.2 Unzulässige Brennstoffe
4.2.1 Bauartbedingt unzulässig
Schmid-Grundofenfeuerräume sind ausschließlich
für den Holzbrand konzipiert. Kohle, Torf, Holzpellets
oder andere nach der 1. BImSchV für Haushalte zu-
gelassene Brennstoe dürfen nicht verwendet wer-
den.
4.2.2 Nach 1. Bundes-Immissionsschutzver-
ordnung unzulässig
Nach der 1. BImSchV sind unter anderem folgende
Brennstoe unzulässig: waldfrisches, imprägniertes,
lackiertes, verleimtes oder beschichtetes Holz, Span-
platten, Hobel- und Sägespäne, Rinden- und Spanplat-
tenabfälle. Kartonagen, Altpapier, Briketts, Kunststoe,
Haushaltsabfälle, usw.!
Unzulässig Brennstoe führen mit ihren Verbren-
nungsrückständen nicht nur zu unkontrollierten Luft-
belastungen, sondern wirken sich auch negativ auf die
Funktion und Lebensdauer des Schornsteins und des
Grundofenfeuerraumes aus. Die Folgen sind hohe Stör-
anfälligkeit und schneller Verschleiß, was zu kostenauf-
wendigen Sanierungsmaßnahmen oder sogar einem
Austausch des Grundofenfeuerraumes führen kann.
Schornsteinfeger haben zudem ein gutes Auge für Spu-
ren solcher Umweltsünden. Zweimal im Jahr kontrol-
liert der Schornsteinfeger den Schornstein. Wenn der
Grundofenfeuerraum richtig bedient und ausschließ-
lich mit trockenem Holz betrieben wird, lässt sich ein
Rußansatz weitestgehend verhindern und der Schorn-
steinfeger muss nur die Flugasche herauskehren.
4.2.3 Holzarten
Beachten Sie, dass sich Holzarten im Heizverhalten
unterscheiden.
Laubhölzer sind gut als Brennholz geeignet. Sie
brennen langsam und mit ruhiger Flamme ab. Die
Glut ist lang anhaltend.
Nadelhölzer sind harzreich und brennen schnell ab.
Beim Abbrand neigen Nadelhölzer stärker zu Fun-
kenbildung.
4.2.4 Brennstoffe richtig trocknen und lagern
Die empfohlene Methode um Holz richtig zu trock-
nen, ist die Lagerung außerhalb von Gebäuden. Ge-
spaltenes Holz trocknet besser und zeigt ein besse-
res Brennverhalten.
Der Scheitholzstapel ist ohne Kontakt zum Erdreich
zu errichten, da dieser sonst Feuchtigkeit aus dem
Boden ziehen kann. Das Scheitholz möglichst auf
der Südseite eines Gebäudes, vor Niederschlag ge-
schützt und gut belüftet lagern. Scheitholz locker
und an einer Seite abgestützt aufstapeln. Zwischen
den einzelnen Holzstößen einen Belüftungsspalt
lassen (Siehe Abb.: 2).
Bei Lagerung von frischem oder zu feuchtem Holz
in geschlossenen Räumen (z.B. Garage) oder in Ver-
packungen ohne ausreichenden Luftaustausch wird
die Trocknung verhindert und dies führt zum Sto-
cken und Schimmeln des Holzes.
Das Scheitholz in einem trockenen und gut belüfte-
ten Raum lagern!
4.2.5 Trocknungsdauer
Für die Trocknung von Weichholz (z. B. Nadelholz,
Birke) gilt als Orientierungswert mindestens ein Jahr
und für Hartholz (z. B. Buche, Esche) mindestens
zwei Jahre.
Wir empfehlen zwei bis drei Jahre Trocknung. Die
tatsächliche Holzfeuchte kann man nur über ein
Holzfeuchtemessgerät ermitteln.
Das 1x1 des Feuerns
Wie man mit Holz richtig heizt, erklären wir aus-
führlich in unserer Broschüre und in dem Film „Das
1x1 des Feuerns.
Den Film und die Broschüre finden Sie in Ihrer Servi-
cebox oder als Download auf:
https://camina-schmid.de/heizen-mit-holz/
Abb.: 1 Beispiele für zulässige / unzulässige Brennstoe
Zulässige Brennstoffe
Unzulässige Brennstoffe (Beispiele)
Abfall
Paletten
Scheitholz:
(naturbelassen,luftgetrocknet,
Feuchtegehalt max. 20 %,
Abb. mit Faustregel für max. ø)
Holzpressling,
Holzbrikett
(aus naturbelassenem Holz,
nach DIN 51731)
Hackschnitzel,
Holzpellets
Abdeckung
Holzstapel
Freier Bodenabstand
Abb.: 2 Beispiel für einen Scheitholzstapel
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