4. Montagevorschriften
Hinweis: Bei der Montage des Kamineinsatzes sind alle örtlichen Vorschriften einzuhalten, einschl.
Vorschriften, die nationale Normen und EU-Normen für diese Art von Verbrauchern betreffen, vor
allem:
DIN EN 13229/2002+A1/2003+A2/2005 - Einbauheizverbraucher und Kamineinsätze für feste
Brennstoffe
DIN EN 13240/2002+A2/2005 - Verbraucher für feste Brennstoffe zum Beheizen von Wohnräumen.
DIN 73 4201/2016 ed.2 - Kamine und Rauchabzüge - Planung, Ausführung und Anschließung von
Brennstoffverbrauchern
DIN EN 1443/2004 - Kamine - Allgemeine Anforderungen
DIN EN 13501-1+A1/2010 - Brandschutzklassifikation von Bauprodukten und Baukonstruktionen
4.1 Allgemein
Der Kamineinsatz ist auf dem entsprechenden, vom Hersteller gelieferten Ständer bzw. gemauerten Sockel
auf Fußböden mit entsprechender Tragfähigkeit einzubauen, bei umbauten Kamineinsätzen ist zusätzlich
das Gewicht der Ummauerung zu berücksichtigen! Erfüllt der vorhandene Zusammenbau nicht diese
unerlässliche Bedingung, sind für die Erfüllung dieser Anforderung geeignete Maßnahmen zu treffen (z. B.
Benutzung einer Unterlage zur Verteilung der Belastung). Beim Einbau ist angemessener Zugang für die
Reinigung des Kamineinsatzes, des Rauchabzugs und des Kamins (Schornsteins), falls dieser nicht von
einer anderen Stelle, z. B. vom Dach bzw. mit Hilfe einer zu diesem Zweck vorgesehenen Tür gereinigt
werden kann, vorzusehen.
4.2 Anschluss an den Schornstein
Vor der Montage eines geschlossenen Kamineinsatzes ist anhand einer Berechnung nachzuweisen, dass die
Kaminkonstruktion mit ihrer Ausführung, Größe der Luftkanäle und wirksamen Höhe der Nennleistung des
einzubauenden Kamineinsatzes entspricht.
Voraussetzung für die ordnungsmäßige Funktion des Kamineinsatzes ist ein geeigneter Schornstein -
Mindestquerschnitt, Kaminzug, Dichtigkeit, u. ä. Holen Sie sich daher vor dem Einbau Ihres
Kamineinsatzes einen Rat bei Ihrem Kaminfeger. Die erforderlichen Kaminwerte sind dem anliegenden
technischen Datenblatt zu entnehmen. Bei zu starkem Kaminzug ist es angebracht, eine geeignete
Kaminklappe bzw. einen Kaminzugregler einzubauen. Zu starker Kaminzug kann eine Ursache von
Betriebsstörungen sein, z. B. der zu intensiven Verbrennung, des zu hohen Brennstoffverbrauchs und kann
eine dauerhafte Beschädigung des Kamineinsatzes zur Folge haben.
Die niedrigste wirksame Höhe des Kamins für den Rauchgasabzug vom Kamineinsatzes ist 5 m (gemessen
vom Kaminanschluss bis zur Kaminmündung). Der Kaminanschluss ist mit einem Kaminring zu versehen.
Der Anschluss an den Rauchgaskanal ist mit dem Rauchgaskanalhersteller abzustimmen. Der
Rauchgaskanal ist mindestens 5 cm unter der Deckenuntersicht herauszuführen. Der Abzugsstutzen ist mit
dem Kamin auf dem kürzesten möglichen Weg zu verbinden, so dass die Rauchgasstrecke max. 1/4 der
wirksamen Kaminhöhe darstellt (d. h. 1,5 m). Die Abzugsrohre sind gegenseitig dicht mit Überlappung zu
verbinden u. zw. in dem Sinne, dass die Verbindungen jeweils der Rauchgasströmung entspricht bzw. mit
Stumpfstoß mit Hilfe von Verbindungsringen. Verläuft das Verbindungsstück durch Bauteile mit
brennbaren Baustoffen, sind Schutzmaßnahmen gemäß DIN 06 1008/1997 zu treffen. Normgemäß soll die
Rauchgasleitung in Richtung des Rauchgaskanals in Richtung der Rauchgasströmung mind. unter dem
Winkel 3° steigen. Äußerst wichtig ist die Dichtigkeit und Festigkeit der Verbindungsstellen. Der Kamin
und der Kaminofenanschluss müssen der DIN 73 4201/2016 ed.2 entsprechen. Der Kaminmantel darf bei
der höchsten Kaminofentemperatur keine höhere Temperatur, als 52°C aufweisen. Der Querschnitt der
Rauchabzugskanäle darf nicht größer, als der Querschnitt des Kaminluftkanals sein und darf sich nicht in