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Gasführende Teile und die angeschlossenen Abgasabführungen (Abgasrohr) sind vor der
ersten Inbetriebnahme sowie nach Ablauf von jeweils 2 Jahren nach den geltenden Normen
(in Deutschland nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 und G 608) von einem Sachkundigen
zu überprüfen, insbesondere nach EN 1949.
Für die Veranlassung der Prüfung ist der Betreiber verantwortlich. Es ist durch den Einrichter
der Anlage auf die Prüfpflicht schriftlich hinzuweisen.
Das Gerät darf nur für Kochen, Backen und Grillen unter den im Weiteren angegebenen
Bedingungen genutzt werden. Es darf auf keinen Fall für andere als in dieser Anleitung
beschriebene Zwecke benutzt werden (z.B. Heizen, usw.).
Die Benutzung des Gerätes kann zu einer Wärme- bzw. Feuchtigkeitsbildung im
Aufstellungsraum führen. Auf gute Belüftung der Küche achten: die natürlichen
Belüftungsöffnungen offen halten oder eine mechanische Lüftungseinrichtung vorsehen.
Eine intensive und langandauernde Benutzung des Gerätes kann eine zusätzliche Belüftung, z.
B. Öffnen eines Fensters oder den Betrieb der mechanischen Lüftungseinrichtung auf höherer
Leistungsstufe, erforderlich machen.
Über dem Kocher muß an gut sichtbarer Stelle ein Schild mit dem Hinweis angebracht
werden, daß während der Betriebszeit des Kochers die verschließbaren Öffnungen zu öffnen
sind und daß die Brennstellen nicht als Heizung betrieben werden).
ACHTUNG: Bei Benutzung von Gasküchengeräten müssen die schließbaren
Lüftungsöffnungen im Aufstellungsraum offen sein! Offene Brennstellen dürfen nicht zum
Heizen benutzt werden!
ACHTUNG: DAS GERÄT MUß GEMÄß DEN GÜLTIGEN NORMEN (EN 1949) VON
EINEM FACHMANN EINGEBAUT WERDEN.
DIE ELEKTRISCHE ANLAGE (BEI DER VARIANTE COE … DUFU) MUSS VON
EINEM ZUSTÄNDIGEN FACHMANN GEMÄß DEN GÜLTIGEN VORSCHRIFTEN
(BESONDERS EN 60335, EN 1648) INSTALLIERT WERDEN.
WICHTIG: ZUR VERMEIDUNG JEDES MÖGLICHEN UNFALLS IST ES NÖTIG,
DASS DAS GERÄT LAUT VORLIEGENDEN ANWEISUNGEN INSTALLIERT
WIRD. UNSACHGEMÄSSE INSTALLATION HAT DEN VERLUST DER
GARANTIE ZUR FOLGE.
„JEDE ÄNDERUNG DES GERÄTES KANN GEFÄHRLICH SEIN UND IST NICHT
GESTATTET!“
1. BELÜFTUNG DES RAUMS
Jeder Raum, in dem ein oder mehrere Geräte installiert werden sollen, muss eine oder
mehrere Öffnungen haben, die den Eintritt von Frischluft ermöglichen. Über dem Gerät
müssen eine oder mehrere Lüftungsöffnungen sein, um genügende Entsorgung der
Verbrennungsprodukte und Erneuerung der Luft für die Benutzer sicherzustellen.
Diese Lüftungsöffnungen müssen den Anforderungen der Normen EN 1949, EN 1646-1
und EN 721 entsprechen.