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103D-Link DIR-506L Benutzerhandbuch
Anhang D - Erklärung zum GPL Code
Ein abtrennbarer Anteil des Objektcodes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek
ausgeschlossen ist, braucht bei der Übertragung des Werks als Objektcode nicht miteinbezogen zu werden.
Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Endbenutzerprodukt“, womit ein materieller persönlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise
für den persönlichen oder familiären Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung
hin entworfen oder dafür verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsfälle als
erfasst gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt erhält, bezeichnet „normalerweise einsetzen“ eine typische oder
weitverbreitete Anwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und Weise, wie der
spezielle Anwender das spezielle Produkt tatsächlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, dass er es einsetzt. Ein Produkt gilt als
Endbenutzerprodukt unabhängig davon, ob es substantiellen kommerziellen, industriellen oder nichtendbenutzerspezischen Nutzen
hat, es sei denn, dieser Nutzen stellt das einzige signikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.
Mit „Installationsinformationen“ für ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren, Berechtigungsschlüssel oder andere
informationen gemeint, die notwendig sind, um modizierte Versionen eines betroenen Werks, die aus einer modizierten Version
seines korrespondierenden Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und auszuführen. Die Informationen
müssen ausreichen, um sicherzustellen, dass das Weiterfunktionieren des modizierten Objektcodes in keinem Fall aus dem einzigen
Grunde verhindert oder gestört wird, weil Modikationen vorgenommen worden sind.
Wenn Sie Objektcode gemäß diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen mit oder speziell für den Gebrauch innerhalb eines
Benutzerprodukts übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion stattndet, in der das Recht auf den Besitz und die
Benutzung des Benutzerprodukts dauerhaft auf den Empfänger übergeht (unabhängig davon, wie diese Transaktion charakterisiert ist),
müssen dem gemäß diesem Paragraphen mitübertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beiliegen.
Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch irgendeine Drittpartei die Möglichkeit behält, modizierten Objektcode auf
dem Benutzerprodukt zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).
Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schließt keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst, Garantie
oder Updates für ein Werk bereitzustellen, das vom Empfänger modiziert oder installiert worden ist, oder für das Benutzerprodukt,
in dem das Werk modiziert oder installiert worden ist. Der Zugri auf ein Computernetzwerk darf verweigert werden, wenn die
Modikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinusst oder wenn sie die Regeln und Protokolle für die
Kommunikation über das Netzwerk verletzt.
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