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Kurzanleitung i
DATALOGIC ADC INC. MAGELLAN
TM
LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDVERBRAUCHER
Hinweis an den Endverbraucher: Das Datalogic-Produkt, das Sie erworben haben, enthält eingebettete Software, die wesentlich für den Betrieb
des Produktes ist. Diese Software wird Ihnen unter Lizenz zur Verfügung gestellt und unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung.
Wenn Sie das Datalogic-Produkt verwenden, wird davon ausgegangen, dass Sie damit die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung anerkannt
haben. Sollten Sie nicht die Absicht haben, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, ist Datalogic nicht bereit, Ihnen die Soft-
ware zu lizenzieren, dürfen Sie das Datalogic-Produkt oder die Software nicht verwenden, und Sie müssen sich mit der Partei in Verbindung set-
zen, von der Sie das Datalogic-Produkt erworben haben und diese um Anweisungen bitten.
Diese Software-Lizenzvereinbarung für Endverbraucher (”Vereinbarung”) ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die die Lizenzierung der Software und
Dokumentation durch die Datalogic Holdings, Inc. und deren Tochtergesellschaften und Zweigbetriebe (“Datalogic“) an die Einrichtung oder Person, die ein
Datalogic-Produkt gekauft oder anderweitig erworben hat („Endverbraucher"), regelt. Zum Zwecke dieser Vereinbarung wird jegliche Software, die an eine
getrennte Lizenzvereinbarung für Endverbraucher gekoppelt ist, an Sie unter den Bedingungen jener Lizenzvereinbarung lizenziert. Datalogic und der End-
verbraucher vereinbaren hiermit folgendes:
1. Begriffsbestimmungen
1.1 "Dokumentation" bedeutet, Materialien wie zum Beispiel Betriebsanweisungen, Programm-Leitfäden, Schnelleinstiege, Benutzerhandbücher oder
ähnliche mit dem Datalogic-Produkt zusammenhängende oder in Beziehung stehende Materialien, ganz gleich ob als Druckversion, "Online" oder in
anderer Form.
1.2 "Proprietäre Informationen" bedeutet: (a) Quelltext, Maschinencode, Software, Dokumentationen und jedwedes zugehörige firmeneigene Design, Sys-
tementwurf, Datenbank-Design, Algorithmen, Technologie, technische Daten oder Informationen, Implementierungstechniken und Geschäftsgeheim-
nisse bezüglich der Software, (b) sämtliche weitere Geschäftsgeheimnisse, die in geeigneter Weise gekennzeichnet oder als proprietär bzw.
vertraulich ausgewiesen sind sowie (c) jedwede Information, die der Endverbraucher unter den gegebenen Umständen als vertraulich erkennen sollte.
Zu den proprietären Informationen gehören nicht solche Informationen, bezüglich derer die empfangende Partei beweisen kann, dass sie (1) Geme-
ingut darstellen, (2) sich bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden oder ihr vor dem Empfang bereits rechtmäßig bekannt waren, (3) sie
davon durch eine dritte Partei rechtmäßig in Kenntnis gelangt sind, ohne dass dabei jedwede anderen proprietären Rechte verletzt wurden oder (4)
unabhängig entwickelt wurden, ohne Zugang zu proprietären Informationen gehabt zu haben.
1.3 "Datalogic-Produkt" bedeutet Scanner und/oder Scanner-/Waagen-Artikel der Datalogic Magellan® 1000i Reihe, Magellan® 1400i Reihe, Magellan®
8100 Reihe, Magellan® 8200 Reihe, Magellan® 8300 Reihe, Magellan® 8400 Reihe, Magellan® 8500 Reihe, Magellan® 9500 Reihe und/oder der
Magellan SL® Reihe, einschließlich aller in einem solchen Produkt enthaltenen Software und aller zugehörigen Dokumentationen des Produktes, das
durch den Endverbraucher käuflich oder in einer anderen Weise, unabhängig davon ob direkt oder indirekt von Datalogic, erworben wurde.
1.4 "Software" bedeutet jedwede Software oder Computerprogramme von Datalogic oder deren Drittlizenzgebern in computerlesbarer Form, die in dem
Datalogic-Produkt enthalten sind, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt von Datalogic erworben wurden, einschließlich jedweder Auswechse-
lung, Aktualisierung, Nachrüstung, Verbesserung oder Veränderung.
2. Umfang der gewährten Lizenz
2.1 Datalogic gewährt dem Endverbraucher eine einfache, nichtübertragbare, unbefristete Lizenz, die Software alleinig für das Datalogic-Produkt, in das
sie integriert ist ("zweckbestimmtes Datalogic-Produkt"), nur in computerlesbarer Form und ausschließlich zu betriebsinternen Zwecken des Endver-
brauchers zu verwenden. Diese Vereinbarung überträgt das Eigentum an der Software nicht auf den Endverbraucher. Das Eigentumsrecht auf die
Software liegt und hat weiterhin zu liegen bei Datalogic oder der Drittpartei, von der Datalogic ein lizenziertes Recht erworben hat. In dieser Vereinba-
rung soll der Begriff “käuflich erwerben“ oder äquivalente Termini, wenn diese sich auf die Software beziehen, bedeuten „unter Lizenz erwerben“. Der
Endverbraucher ist nicht dazu berechtigt, den Quelltext jedweder Software zu erhalten oder zu verwenden.
2.2 Der Endverbraucher darf die Software, ganz gleich ob verändert oder unverändert, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Datalogic weder
kopieren, verändern, dekompilieren, zerlegen, zurückentwickeln oder anderweitig vervielfältigen oder wiederaufarbeiten noch sie verkaufen, abtreten,
unterlizenzieren, verteilen, verborgen, vermieten, weggeben oder die Software anderweitig auf irgendeine andere Person oder Organisation übertra-
gen zu anderen als den in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehenen Zwecken.
3. Übertragungen, Support
3.1 Jedwedes Kopieren, Installieren, Vervielfältigen, Wiederaufarbeiten, Zurückentwickeln, elektronisches Übertragen oder anderweitige Verwendung der
Software für andere als das vorgesehene Datalogic-Produkt stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar. Datalogic kann sich jedoch dafür ent-
scheiden, diese Vereinbarung oder die gewährten Lizenzen nicht aufzuheben, sondern kann sich stattdessen dafür entscheiden, den Endverbraucher
zu benachrichtigen, dass davon ausgegangen wird, dass der Endverbraucher für jeden vertragsverletzenden Gebrauch eine Lizenz geordert und
anerkannt hat. Der Endverbraucher hat an Datalogic den entsprechenden Listenpreis für derartige Lizenzen zum Datum eines derartigen Vertrags-
bruches zu zahlen.
3.2 Der Endverbraucher darf das Datalogic-Produkt nicht verkaufen, abtreten, unterlizenzieren, verteilen, verborgen, vermieten, weggeben oder anderwe-
itig an irgendeine Drittpartei übertragen, soweit eine solche Drittpartei Datalogic nicht schriftlich ihr Einverständnis erklärt, die in dieser Vereinbarung
festgelegten Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Eine jedwede derartige Übertragung des Datalogic-Produkts ohne eine solche Vereinbarung ist
null und nichtig.
3.3 Der Endverbraucher kann von Datalogic Support für Software erhalten, zu den zum Zeitpunkt der Anforderung des Supports geltenden üblichen Sup-
port-Honoraren von Datalogic und zu den üblichen Support-Geschäftsbedingungen von Datalogic.
4. Geistiges Eigentum
Der Endverbraucher erkennt an, dass die Software ein wertvolles Geschäftsgeheimnis von Datalogic oder Drittlizenzgebern von Datalogic darstellt und dass
die Software durch Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt ist. Durch die in dieser Vereinbarung dargelegte Lizenz wird an den Endver-
braucher keinerlei Eigentumsrecht an Copyrights, Patenten, Warenzeichen, Dienstleistungszeichen, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Rechten am geis-
tigen Eigentum von Datalogic oder ihren Drittlizenzgebern übertragen, und der Endverbraucher darf kein Recht haben, jedwede gerichtliche Schritte zu
unternehmen, derartige Rechte zu erlangen. Der Endverbraucher darf keine Entfernung, Veränderung oder jedwede andere Handlung vornehmen, durch die
jedwede in oder an dem Datalogic-Produkt angebrachte Copyright-, Warenzeichen-, Patentkennzeichnung oder andere Anmerkungen zu geistigem Eigen-
tum verdeckt werden.
5. Proprietäre Informationen
5.1 Der Endverbraucher erkennt an, dass die „Proprietären Informationen“ das vertrauliche, firmeneigene und als Geschäftsgeheimnis erachtete Eigen-
tum von Datalogic und den Drittlizenzgebern von Datalogic ist, und der Endverbraucher erwirbt kein Recht oder Anteil an jedweder proprietären Infor-
mation.
5.2 Der Endverbraucher darf die proprietären Informationen von Datalogic oder deren Drittlizenzgebern keinen anderen Personen gegenüber als den vom
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